Die Änderungen gegenüber der geltenden Fassung sind auf der Seite 2 ausgewiesen. Die Fortschreibung fügen wir in einer Fassung mit und ohne Änderungsmarkierung bei.
Das InEK wird die Fortschreibung auf seiner Webseite bereitstellen.
Die DKG stellt die mit dem GKV-Spitzenverband und PKV-Verband vereinbarte sowie mit dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) abgestimmte Fortschreibung der Daten nach § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2011 zur Verfügung.
Die Änderungen gegenüber der geltenden Fassung sind auf der Seite 2 ausgewiesen. Die Fortschreibung fügen wir in einer Fassung mit und ohne Änderungsmarkierung bei.
Das InEK wird die Fortschreibung auf seiner Webseite bereitstellen.