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02. Februar 2010

Übermittlung der Daten nach § 21 KHEntgG an das InEK für das Datenjahr 2009

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat auf seiner Webseite die Dokumente für das Fehlerverfahren für die Datenlieferung im März 2010 für das Datenjahr 2009 veröffentlicht.

Wir weisen besonders darauf hin, dass erstmalig auch die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen nach § 17d Abs. 9 KHG in die Übermittlungspflicht einbezogen sind. Hierzu haben wir anlässlich der Bekanntgabe der 2. Fortschreibung der § 21-Daten am 3.7.2009 wie folgt informiert:

„Die 2. Fortschreibung legt die Vorgaben für die Datenübermittlung im März 2010 an das InEK fest. Sie gilt erstmals auch für die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen. Die wesentlichen Angaben können aus den im § 301-Verfahren bereitzustellenden Daten abgeleitet werden.“

Die beigefügte „Übersicht Hinweis- und Fehlermeldungen“ des InEK weist gesondert für den „PSY“-Entgeltbereich (und den DRG-Entgeltbereich) die möglichen Fehlerquellen aus, auf die bei der Aufbereitung der § 21-Daten für die Übermittlung an das InEK besonders geachtet werden muss.