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Inhalt

01. Februar 2006

Vereinbarung nach § 21 KHEntgG - Aktualisierte "redaktionelle Arbeitsfassung" der Anlage 2 ("DRG-Datensatz")

Für die Übermittlung der DRG-Daten für das Jahr 2005 ist zwischen den Vertragsparteien eine redaktionelle Überarbeitung der Anlage 2 zur Vereinbarung nach § 21 KHEntgG abgestimmt worden, die vorrangig eine Klarstellung zur Übermittlung der Daten für teilstationäre Fälle enthält, um die Datengrundlage beim InEK für die teilstationären Fälle deutlich zu verbessern. Zur Übermittlung der Daten der Ausbildungsstätten besteht unter den Vertragsparteien noch ein Dissens in der Frage, ob hier eine Ergänzung um weitere Erhebungsmerkmale erforderlich ist.

Den aktuellen Stand, aus dem sich keine strukturelle Änderung des DRG-Datensatzes ergibt, haben wir in einer "redaktionellen Arbeitsfassung" zusammengefasst, die wir als Anlage beifügen. Die redaktionellen Änderungen sind in den Bearbeitungshinweisen aufgeführt und im Text markiert.

Die "redaktionelle Arbeitsfassung" soll als Grundlage für die Übermittlung der DRG-Daten des Jahres 2005 im März 2006 an die DRG-Datenstelle verwendet werden.






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