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Daten nach § 21 KHEntgG
Übermittlung der Daten nach § 21 KHEntG für das Datenjahr 2011 - Fehlerverfahren des InEK
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat zum Fehlerverfahren für die Übermittlung der Daten nach § 21 KHEntG die aktuellen Dokumente auf seiner Webseite veröffentlicht. Das Fehlerverfahren nimmt auf die Fortschreibung vom 1. Dezember 2011 Bezug, über die wir am 1.12.2011 informiert haben. Die wichtigsten neuen Prüfungen betreffen die neuen Datenfelder "Abrechnung von" und "Abrechnung bis" sowie die Plausibilisierung des Datenfelds "Tage ohne Behandlung/Berechnung" (E0024 bis E0028). Die Datenstelle befindet sich ab 2012 in den Räumlichkeiten des InEK. In dem veröffentlichten Dokument finden Sie die neuen Kontaktdaten der Datenstelle. Die Mailadresse für Datenlieferungen ist unverändert datenlieferung@datenstelle.de. »
Daten nach § 21 KHEntgG: Version 2012 für das Datenjahr 2011 - Fortschreibung vom 1. Dezember 2011
Die DKG stellt die mit dem GKV-Spitzenverband und PKV-Verband vereinbarte sowie mit dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) abgestimmte Fortschreibung der Daten nach § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2011 zur Verfügung. »
Daten nach § 21 KHEntgG: Version 2012 für das Datenjahr 2011
Fortschreibung vom 9. Dezember 2011 (Entwurf) »
Übermittlung der Daten nach § 21 KHEntG für das Datenjahr 2010 - Fehlerverfahren des InEK
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat zum Fehlerverfahren für die Übermittlung der Daten nach § 21 KHEntG die aktuellen Dokumente auf seiner Webseite veröffentlicht. Das Fehlerverfahren nimmt auf die Fortschreibung vom 1. Dezember 2010 Bezug, über die wir am 13.12.2010 informiert haben. Die "Übersicht Hinweis- und Fehlermeldungen" weist neue bzw. geänderte Prüfungen aus und ordnet sie den einzelnen Entgeltbereichen zu. Der PIA-Entgeltbereich ist darin nachrichtlich aufgenommen worden. »
Daten nach § 21 KHEntgG: Version 2011 für das Datenjahr 2010 - Fortschreibung vom 1. Dezember 2010 (Korrekturfassung)
Die DKG stellt die mit dem GKV-Spitzenverband und dem PKV-Verband vereinbarte Fortschreibung der Daten nach § 21 KHEntgG für die Version 2011 (für das Datenjahr 2010) vom 1. Dezember 2010 zur Verfügung. Gegenüber der Ihnen am 10.12.2010 zugeleiteten Fassung wurde auf Seite 25 der für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser geltende Hinweis zu "Pflegetag" geändert (Streichung von "oder eine tagesgleich abrechnende besondere Einrichtung im KHEntgG-Entgeltbereich"). »
Daten nach § 21 KHEntgG: Version 2011 für das Datenjahr 2010 - Fortschreibung vom 13. August 2010
Die DKG stellt die mit dem GKV-Spitzenverband/vdek und dem PKV-Verband sowie dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) abgestimmte Fortschreibung vom 13. August 2010 der Daten nach § 21 KHEntgG für die Version 2011 (für das Datenjahr 2010) zur Verfügung. »
Daten nach § 21 KHEntgG, 2. Fortschreibung vom 2. Juli 2009
Die DKG stellt die mit dem GKV-Spitzenverband und dem Verband der Privaten Krankenversicherung verabschiedete 2. Fortschreibung vom 2. Juli 2009 für die Daten nach § 21 KHEntgG zur Verfügung. Sie beruht auf der Beschlussfassung des Krankenhausentgeltausschusses (KEA) am 25.6.2009 sowie der vorausgegangenen Beschlussfassung des Vorstands der DKG vom 23.6.2009. »
Vereinbarung nach § 21 KHEntgG - Aktualisierte Anlage: DRG-Daten 2008 für die Erhebung in 2009 (Korrektur)
Zu der am 24.9.2008 übersandten Fassung der DRG-Daten 2008 hat sich nach Hinweisen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) noch Änderungsbedarf ergeben, der in der beigefügten aktualisierten Fassung (Version 20090102) mit Stand 1.12.2008 aufgenommen und unter den Bearbeitungshinweisen ausgewiesen ist. »
Vereinbarung nach § 21 KHEntgG - Aktualisierte Anlage: DRG-Daten 2008 für die Erhebung in 2009
Mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist die für das Datenjahr 2008 maßgebliche Fassung der Anlage zur Vereinbarung nach § 21 KHEntgG abgestimmt. »
Vereinbarung nach § 21 KHEntgG - Aktualisierte Anlage: DRG-Daten 2007 für die Erhebung 2008
Beigefügt stellen wir Ihnen die mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen abgestimmte Fassung der Anlage zur Vereinbarung nach § 21 KHEntgG zum Herunterladen zur Verfügung. »













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