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Datenübermittlung nach § 301 SGB V
Datenübermittlung nach § 301 SGB V - Schlüsselfortschreibung vom 29.2.2012 - ENTWURF
Die DKG stellt den Entwurf der nächsten Schlüsselfortschreibung zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V vom 29.2.2012 mit Wirkung zum 1.1.2012 zur Verfügung. »
Datenübermittlung nach § 301 SGB V - Schlüsselfortschreibung vom 20.12.2011: Ergänzung zur DRG L90B (Entwurf)
anbei übersenden wir Ihnen eine Ergänzung zu der o.a. Schlüsselfortschreibung. Sie enthält die Klarstellung, dass die Abrechnung der in Anhang 3b (Nicht mit dem Fallpauschalenkatalog vergütete teilstationäre Leistungen) verschobenen DRG L90B (Niereninsuffizienz, teilstationär, Alter > 14 Jahre mit Peritonealdialyse) im Jahr 2012 mit dem Entgeltschlüssel 8500L90B erfolgt und den Hinweis, welcher Entgeltbetrag für das bisher geltende Entgelt zu verwenden ist. »
Datenübermittlung nach § 301 SGB V - Aktuelle Dokumentation
Wir stellen die aktuelle Dokumentation der Vereinbarung zur Datenübermittlung nach § 301 Abs. 3 SGB V in der ab dem 1.1.2012 geltenden Fassung zur Verfügung. Sie enthält auch die wesentlichen Regelungen für das Verfahren zur Abrechnung ambulanter Vergütungen, das für die Hochschulambulanzen und psychiatrischen Institutsambulanzen ab dem 1.1.2012 wirksam ist. »
Datenübermittlung nach § 301 SGB V
Schlüsselfortschreibung vom 20.12.2011 zum DRG-Entgeltkatalog 2012. »
Datenübermittlung nach § 301 SGB V
Schlüsselfortschreibung vom [16.12.2011], Entwurf »
Datenübermittlung nach § 301 SGB V: Abrechnung ambulanter Entgeltarten - Nachtrag und Schlüsselfortschreibung vom 1.12.2011 mit Wirkung zum 1.1.2012
Die DKG stellt den mit dem GKV-Spitzenverband nach Abstimmung mit dem Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD) vereinbarten Nachtrag zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V zur Verfügung, mit dem Einzelheiten für die Abrechnung ambulanter Entgeltarten und Festlegungen zum Fehlerverfahren geregelt werden. »
Datenübermittlung nach § 301 SGB V - Aktuelle Dokumentation
Redaktionell korrigierte Fassung steht zur Verfügung. »
Datenübermittlung nach § 301 SGB V: Abrechnung ambulanter Entgeltarten - Nachtrag vom 16.11.2011 mit Wirkung zum 1. Januar 2012 (Entwurf)
Die DKG stellt den mit dem GKV-Spitzenverband abgestimmten Entwurf für einen Nachtrag zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V zur Verfügung, mit dem weitere Einzelheiten für Abrechnung ambulanter Entgeltarten geregelt werden. »













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