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02. Dezember 2011

Datenübermittlung nach § 301 SGB V: Abrechnung ambulanter Entgeltarten - Nachtrag und Schlüsselfortschreibung vom 1.12.2011 mit Wirkung zum 1.1.2012

Die DKG stellt den mit dem GKV-Spitzenverband nach Abstimmung mit dem Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD) vereinbarten Nachtrag zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V zur Verfügung, mit dem Einzelheiten für die Abrechnung ambulanter Entgeltarten und Festlegungen zum Fehlerverfahren geregelt werden.

Als weitere Unterlage fügen wir die zugehörige Schlüsselfortschreibung der ambulanten Entgelte bei. Eine aktualisierte Gesamtübersicht über die ambulanten Entgeltschlüssel erhalten Sie in Kürze.

Zu Umsetzungsfragen für die ab dem 1. Januar 2012 geltenden Regelungen werden wir in der kommenden Woche in Abstimmung mit dem VUD noch besondere Hinweise bereitstellen.






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