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03. November 2011

Datenübermittlung nach § 301 SGB V: Abrechnung ambulanter Entgeltarten - Nachtrag vom 16.11.2011 mit Wirkung zum 1. Januar 2012 (Entwurf)

Die DKG stellt den mit dem GKV-Spitzenverband abgestimmten Entwurf für einen Nachtrag zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V zur Verfügung, mit dem weitere Einzelheiten für Abrechnung ambulanter Entgeltarten geregelt werden.

Nachtrag 1 enthält eine vom GKV-Spitzenverband vorgeschlagene strukturelle Änderung und eine Ergänzung der Systematik der ambulanten Entgeltarten.

Nachtrag 2 enthält Änderungen zu EBM-Ziffern.

Nachtrag 3 dokumentiert die Auswirkungen der in Nachtrag 1 vorgesehenen strukturellen Änderungen für bereits vergebene Entgeltschlüssel.

Nachtrag 4 enthält Festlegungen zum Fehlerverfahren.

Als weitere Unterlage fügen wir einen Entwurf einer zugehörigen Schlüsselfortschreibung als aktuelle Liste der ambulanten Entgelte entsprechend dem Nachtragsentwurf bei. 

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