DKG e.V.



Querverweise

DKG e.V.


Inhalt

15. Juni 2010

Datenübermittlung nach § 301 SGB V: Nachtrag vom 11.6.2010 mit Wirkung zum 1.7.2010

Die DKG stellt den mit dem GKV-Spitzenverband vereinbarten Nachtrag vom 11.6.2010 zur Verfügung. Mit dem Nachtrag werden die in der Vereinbarung nach § 120 Abs. 3 SGB V für die Nachricht AMBO (Rechnungssatz Ambulante Operation) getroffenen Regelungen übernommen.

 

Dateien






Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012   Impressum