DKG e.V.



Querverweise

DKG e.V.


Inhalt

07. Januar 2010

§ 301-Datenübermittlung: Abrechnung ambulanter Operationen - Umsetzung des neuen AOP-Vertrages ab 1.1.2010

Der im Unterschriftenverfahren befindliche Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (AOP-Vertrag) enthält in § 7 Abs. 1 neue Regelungen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 für die Abrechnung ambulanter Operationen, deren Umsetzung im Rechnungssatz Ambu-lante Operation (AMBO) kurzfristig geklärt werden muss. Dies gilt insbesondere für die Abrechnung zusätzlicher Vergütungsbestandteile nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 des AOP-Vertrages.

Wir haben den Verband der Ersatzkassen (vdek) und den GKV-Spitzenverband zur notwendigen Abstimmung in dieser Frage angeschrieben. Eine Klärung wird allerdings erst ab der zweiten Januarwoche möglich sein.