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07. Januar 2010
§ 301-Datenübermittlung: Abrechnung ambulanter Operationen - Umsetzung des neuen AOP-Vertrages ab 1.1.2010
Der im Unterschriftenverfahren befindliche Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (AOP-Vertrag) enthält in § 7 Abs. 1 neue Regelungen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 für die Abrechnung ambulanter Operationen, deren Umsetzung im Rechnungssatz Ambu-lante Operation (AMBO) kurzfristig geklärt werden muss. Dies gilt insbesondere für die Abrechnung zusätzlicher Vergütungsbestandteile nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 des AOP-Vertrages.
Wir haben den Verband der Ersatzkassen (vdek) und den GKV-Spitzenverband zur notwendigen Abstimmung in dieser Frage angeschrieben. Eine Klärung wird allerdings erst ab der zweiten Januarwoche möglich sein.URL dieser Seite: http://www.dkgev.de/dkg.php/aid/6774/cat/57






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