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23. Dezember 2009

§ 301-Datenübermittlung: Abrechnung ambulanter Operationen - Umsetzung des neuen AOP-Vertrages ab 1.1.2010

Der im Unterschriftenverfahren befindliche Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (AOP-Vertrag) enthält in § 7 Abs. 1 neue Regelungen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 für die Abrechnung ambulanter Operationen, deren Umsetzung im Rechnungssatz Ambulante Operation (AMBO) kurzfristig geklärt werden muss. Dies gilt insbesondere für die Abrechnung zusätzlicher Vergütungsbestandteile nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 des AOP-Vertrages.

Wir haben den Verband der Ersatzkassen (vdek) und den GKV-Spitzenverband zur notwendigen Abstimmung in dieser Frage angeschrieben. Eine Klärung wird allerdings erst ab der zweiten Januarwoche möglich sein.