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27. Januar 2012
Neben grundsätzlichen Ausführungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den verschiedenen Kostenbestandteilen der Ausbildungsfinanzierung (Kosten der Ausbildungsstätten, Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen sowie den Mehrkosten aufgrund der Umsetzung des Krankenpflegegesetzes) enthalten diese Hinweise ausführliche, inhaltliche Kommentierungen zu den mit den Krankenkassenverbänden auf der Bundesebene abgestimmten Anlagen der „Rahmenvereinbarung zur Ausbildungsstättenfinanzierung nach § 17a Abs. 2 Nr. 1 KHG“.
Hinweise der DKG zur Ausbildungsfinanzierung nach § 17a KHG für das Jahr 2012
Die DKG hat auch in diesem Jahr umfassende Hinweise zur Ausbildungsfinanzierung nach § 17a KHG erstellt. Diese Hinweise gelten für den Rechtsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung gleichermaßen.
Neben grundsätzlichen Ausführungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den verschiedenen Kostenbestandteilen der Ausbildungsfinanzierung (Kosten der Ausbildungsstätten, Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen sowie den Mehrkosten aufgrund der Umsetzung des Krankenpflegegesetzes) enthalten diese Hinweise ausführliche, inhaltliche Kommentierungen zu den mit den Krankenkassenverbänden auf der Bundesebene abgestimmten Anlagen der „Rahmenvereinbarung zur Ausbildungsstättenfinanzierung nach § 17a Abs. 2 Nr. 1 KHG“.
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