Der GKV-Spitzenverband, der Verband der privaten Krankenversicherungen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich am 24.11.2011 auf eine Berichtigungsrate nach § 6 Abs. 2 BPflV i. V. m. § 15 Abs. 1 BPflV geeinigt. Die Berichtigungsrate für das Jahr 2011 beträgt 1,00%. Die DKG hatte im Dezember 2011 das Unterschriftenverfahren eingeleitet.
Das Unterschriftenverfahren zur Vereinbarung wurde inzwischen abgeschlossen. Als Anlage stellen wir ein vollständiges Exemplar dieser Vereinbarung zur Verfügung.
Diverses
16. Januar 2012Vereinbarung der Berichtigungsrate für das Jahr 2011 nach § 6 Abs. 2 BPflV
Das Unterschriftenverfahren zur Vereinbarung der Berichtigungsrate ist abgeschlossen.