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Bekanntgabe des Basiszinssatzes nach § 247 Abs. 2 BGB zum 1. Januar 2012
Am 27. Dezember 2011 hat die Deutsche Bundesbank den Wert des Basiszinssatzes nach § 247 Abs. 2 BGB ab dem 1. Januar 2012 veröffentlicht (Anlage). Der Basiszinssatz beträgt demnach 0,12 % (zuvor 0,37 %) und wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 30. Dezember 2011 (Nr. 197) bekannt gegeben.
Der Basiszinssatz dient insbesondere als Bezugsgröße bei der Berechnung von Verzugszinsen. Der aktuelle Wert des Basiszinssatzes kann auch der Internetseite der Deutschen Bundesbank (http://www.bundesbank.de) entnommen werden.














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