Inhalt
Mitteilung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Rechnungslegung von Krankenhäusern
Das IDW informiert in einem aktuellen Rechnungslegungshinweis über die bilanziellen Konsequenzen von im Landesbasisfallwert enthaltenen Ausgleichsbeträgen.
Der Krankenhausfachausschuss (KHFA) des IDW hat am 23.05.2011 den IDW Rechnungslegungshinweis: Bilanzielle Konsequenzen von im Landesbasisfallwert enthaltenen Ausgleichsbeträgen (IDW RH KHFA 1.002) verabschiedet.
Der KHFA kommt dabei zu dem Ergebnis, dass keine Rückstellungen zu passivieren sind, wenn im Rahmen der Vereinbarung des Landesbasisfallwerts für das Folgejahr auch Ausgleichsbeträge für Fehlschätzungen von Parametern des laufenden Jahres berücksichtigt werden.
Der Rechnungslegungshinweis ist auf der Homepage des IDW unter www.idw.de einsehbar.














Druckversion
Seite weiterleiten
Sitemap