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04. Januar 2011

Bekanntgabe des Basiszinssatzes nach § 247 Abs. 2 BGB zum 01. Januar 2011

Am 28. Dezember 2010 hat die Deutsche Bundesbank den Wert des Basiszinssatzes nach § 247 Abs. 2 BGB ab dem 01. Januar 2011 veröffentlicht (Anlage). Der Basiszinssatz beträgt demnach unverändert 0,12% und wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 30. Dezember 2010 (Nr. 199) bekannt gegeben.

Der Basiszinssatz dient insbesondere als Bezugsgröße bei der Berechnung von Verzugszinsen. Der aktuelle Wert des Basiszinssatzes kann auch der Internetseite der Deutschen Bundesbank (http://www.bundesbank.de) entnommen werden.






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