DKG e.V.



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Inhalt

24. Februar 2010

Umsetzungshinweise der DKG zum neuen Vertrag gemäß § 115b Abs. 1 SGB V

Wie zu den durch das Erweiterte Bundesschiedsamt festgesetzten Verträgen nach § 115b Abs. 1 SGB V der Jahre 2005 und 2006 (letzterer kam bis zum 31. Dezember 2009 zur Anwendung) möchten wir den Krankenhäusern auch zu der aktuellen zum 01. Januar 2010 in Kraft getretenen Vereinbarung vom 04. Dezember 2009 eine Hilfestellung in Form von Umsetzungshinweisen zur Verfügung stellen (Anlage). Diese wurden mit ausgewählten Mitgliedern der Kommission "Leistungsentgelte", bei denen wir uns auf diesem Wege herzlich für die Mitarbeit bedanken wollen, abgestimmt.

Die grundsätzliche Systematik des bisherigen Vertrages wurde durch die Neuvereinbarung nicht verändert. Daher bilden die Umsetzungshinweise zum AOP-Vertrag 2006 die Basis auch für die aktuelle Fassung. Umfangreichere Änderungen ergaben sich insbesondere bei der Regelung zur Vergütung, da der Vertragstext in § 7 Abs. 1 des AOP-Vertrages an die geänderte Gesetzeslage angepasst werden musste. Daneben erfolgten weitere redaktionelle sowie weitere kleinere inhaltliche Änderungen, die sich sowohl aus den Vertragsanpassungen als auch aus Hinweisen aus der Abrechnungspraxis ergaben.