DKG e.V.



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05. Februar 2010

Vereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 KHG - Grundstrukturen für Investitionsbewertungsrelationen und das Verfahren zu ihrer Ermittlung - hier: Einleitung des Unterschriftenverfahrens

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat mit Schreiben vom 09. Dezember 2009 gegenüber dem BMG das Scheitern der Verhandlungen gemäß § 10 Abs. 2 KHG zu einer Vereinbarung über die Grundstrukturen für Investitionsbewertungsrelationen und das Verfahren zu ihrer Ermittlung erklärt.

Da eine formale Rechtsverordnung mit Beteiligung der Bundesländer nach Einschätzung des BMG zu einem deutlichen Zeitverzug geführt hätte, hat das BMG die Vertragspartner der Selbstverwaltung für den 28. Januar 2010 zu einem Vermittlungsgespräch eingeladen. Nach intensiver Diskussion unter Vermittlung von Herrn Staatssekretär Kapferer haben sich die Selbstverwaltungspartner auf den beigefügten Vereinbarungstext (Anlage) verständigt.

Diesem Entwurf der Vereinbarung hat das Präsidium der DKG am 02. Februar 2010 zugestimmt. Nachdem die Gremien des GKV-Spitzenverbandes und der PKV diesem Vereinbarungsentwurf ebenfalls zugestimmt haben, wurde das Unterschriftenverfahren durch die DKG eingeleitet. Somit besteht keine Notwendigkeit mehr für eine Rechtsverordnung durch das BMG.