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15. Januar 2010

Teilnahme an der Ausbildungskostenkalkulation gemäß § 17a KHG

Seit 11. Januar 2010 steht auf der Website des InEKs (www.g-drg.de) eine Mustervereinbarung zur Teilnahme an der Ausbildungskostenkalkulation für Zwecke gemäß § 17a KHG zum Download zur Verfügung. Der Abschluss dieser Kalkulationsvereinbarung zwischen dem Krankenhaus bzw. der Ausbildungsstätte und dem InEK ist zur Teilnahme an der Ausbildungskostenkalkulation erforderlich. Eine gesonderte Aufforderung der Krankenhäuser bzw. Ausbildungsstätten von Seiten des InEKs zur Teilnahme an der Kalkulation ist nicht vorgese¬hen. Interessierte Krankenhäuser bzw. Ausbildungsstätten müssen sich daher die Mus¬tervereinbarung herunterladen und in zweifacher Ausfertigung unterschieben an das InEK zurücksenden.

Die Vereinbarung enthält zudem Angaben zu den Fristen der Datenübermittlung, wonach Kalkulationsdatensätze bis zum 31. März und Korrekturlieferungen bis spätestens zum 24. Mai des Datenlieferungsjahres erfolgen müssen, sowie zur pauschalierten Vergütung bei erfolgreicher Teilnahme.