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13. März 2009
Aufgrund der unveränderten Inhalte behält die 31. Auflage des vom Kohlhammer-Verlag herausgegebenen Tarifwerks DKG-NT Band I / BG-T weiterhin ihre Gültigkeit.
DKG-NT Band I / BG-T
Mit Vereinbarung vom 20.02.2009 hat der Ständige Ausschuss BG-T den Beschluss gefasst, dass die derzeitigen Regelungen weiterhin bis zum 31.12.2009 ihre Gültigkeit behalten. Zwischen den Vertragsparteien besteht darüber hinaus Einigkeit, dass Ergebnisse von ggf. durchgeführten Nachkalkulationen zu einzelnen Gebührenziffern auch während der Laufzeit des Vertrages im Einvernehmen in den BG-T aufgenommen werden können.
Um auch zukünftig eine weitgehende Parallelität der Tarifwerke DKG-NT Band I und BG-T zu gewährleisten, sprach sich die Kommission „Leistungsentgelte“ in ihrer 149. Sitzung am 23.02.2009 auch für eine Weitergeltung des DKG-NT Band I aus.Aufgrund der unveränderten Inhalte behält die 31. Auflage des vom Kohlhammer-Verlag herausgegebenen Tarifwerks DKG-NT Band I / BG-T weiterhin ihre Gültigkeit.
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