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18. Januar 2011
Richtlinie zur Kinderonkologie - Änderung der Anlage 1 (jährliche Anpassung der ICD-10-Codes)
Aufgrund der jährlich stattfindenden Aktualisierung der ICD-10-Codes ergab sich die Notwendigkeit einer Anpassung der Anlage 1 der Richtlinie zur Kinderonkologie. Da die Klassifikation insbesondere im Bereich der Leukämien und Lymphome grundlegende Veränderungen erfahren hat, wurde im Gemeinsamen Bundesausschuss in der Sitzung am 16.12.2010 eine neugefasste Anlage 1 zur Richtlinie zur Kinderonkologie beschlossen, die den Änderungen Rechnung trägt und die Übersichtlichkeit verbessert.
Die überarbeitete Anlage 1 wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit Schreiben vom 20.12.2010 nicht beanstandet und ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger (Anlage) am 01. Januar 2011 in Kraft getreten.Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012 Impressum
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