DKG e.V.



Querverweise

DKG e.V.


Inhalt

07. Januar 2010

Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Situation der Versorgung der Bevölkerung mit Gewebe und Gewebezubereitungen - Bitte des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Übermittlung von Angaben zur Versorgungslage

Mit dem Gewebegesetz (Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen) vom 1. August 2007 wurde die Bundesregierung verpflichtet, den Deutschen Bundestag sowie den Bundesrat alle vier Jahre, erstmals bis zum 1. August 2010 über die Versorgungssituation der Bevölkerung mit Gewebe und Gewebezubereitungen zu unterrichten.

Die Bundesregierung hatte bereits am 31. Juli 2009 einen ersten Erfahrungsbericht zum Gewebegesetz vorgelegt, der allerdings ausschließlich eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit der gesetzlichen Neuregelungen, insbesondere der neugeschaffenen arzneimittelrechtlichen Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren, zum Gegenstand hatte und deshalb keinerlei Aussagen zur Versorgungssituation beinhaltete.

Zur Erstellung eines diesbezüglichen Erfahrungsberichtes zur Versorgungslage nach Artikel 7a des Gewebegesetzes hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nunmehr neben anderen an der Gewebespende beteiligten Verbänden und Institutionen die DKG um Übermittlung nachfolgender Angaben gebeten:

• Angaben zum Bedarf an Gewebe und Gewebezubereitungen für die Behandlung von Patientinnen und Patienten;

• Angaben zur Verfügbarkeit von Gewebe und Gewebezubereitungen in den Gewebeeinrichtungen auf regionaler, nationaler oder europäischer Ebene oder durch die Einfuhr aus Drittstaaten;

• Daten zur Zahl der Transplantationen von Gewebe und Gewebezubereitungen sowie etwaigen Wartezeiten bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einem Gewebe oder einer Gewebezubereitung.

Das BMG bittet, die Angaben für die Jahre 2007, 2008 und 2009 zu erheben und gewebespezifisch zu differenzieren. Zur Aufschlüsselung der Gewebe und Gewebezubereitungen hat das BMG auf den Meldebogen des Paul-Ehrlich-Instituts nach § 8d Abs. 3 des Transplantationsgesetzes verwiesen, den Sie zu Ihrer Information auszugsweise beigefügt finden (Anlage).

Sofern Sie entsprechende Angaben zur Versorgungslage zur Verfügung stellen oder Hinweise für eine entsprechende DKG-Stellungnahme geben können, bitten wir diese bis spätestens

Montag, 15. Februar 2010

an die DKG-Geschäftsstelle zu übermitteln.





Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012   Impressum