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21. Dezember 2009

18. Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 SGB V (Plenum) - hier: Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Beschluss eines Informationsfaltblatts und eines Posters über den Qualitätsbericht

Wir informieren im Folgenden über einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach § 91 SGB V (Plenum) zu den Regelungen gemäß § 137 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines Strukturierten Qualitätsbericht für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser.

Hierzu erfolgte zur weiteren Bekanntmachung der Qualitätsberichte eine Erarbeitung eines Informationsfaltblatts und eines Posters für (potenzielle) Krankenhauspatienten. Beide Produkte sollen insbesondere in Arztpraxen und Krankenhäusern ausgelegt bzw. ausgehängt werden und den Bekanntheitsgrad der Qualitätsberichte in der Öffentlichkeit erhöhen.

Der Beschluss und die druckbaren Dateien werden in Kürze auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht und können unter http://www.g-ba.de eingesehen werden. Neben der Veröffentlichung im Internet wird die Verbreitung über die Printmedien der Kassenärztli-chen Vereinigungen angestrebt. Krankenhäuser, die über die bisherigen Veröffentlichungsmedien hinaus auf Ihren eigenen Bericht aufmerksam machen möchten, können die Dokumente ausdrucken und in ihren Einrichtungen zur Auslage bringen.


Die gemachten Angaben erfolgen vorbehaltlich der Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA. Wir bitten Sie, die Ihnen angeschlossenen Krankenhäuser zu informieren.





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