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Gefahrgutrecht, hier: Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahn und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)
Im Bundesgesetzblatt I Nr. 33 vom 24. Juni 2009 ist die GGVSEB veröffentlicht worden. Sie fasst die bisherige Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) und die bisherige Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt (GGVBinSch) zu einer anwenderfreundlichen Verordnung zusammen, die eine vereinfachte Umsetzung des neuen EU-Rechts ermöglichen soll. Die neue Verordnung berücksichtigt die zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Änderungen des ADR/RID/ADNR und das ab 28.02.2009 anwendbare ADN.
Die GGVSEB ist zum 01.01.2009 in Kraft getreten, muss jedoch unter Bezugnahme auf § 38 (Übergangsbestimmungen) erst ab 01.07.2009 angewendet werden.
Im Vergleich zur GGVSE wurde die GGVSEB wesentlich übersichtlicher strukturiert und damit besser lesbar. So wurden zum Beispiel die Zuständigkeiten und Pflichten der einzelnen Betroffenen in einzelne Paragraphen aufgeteilt, so dass die Verordnung nun insgesamt 40 Paragraphen enthält.
Grundsätzlich können die Krankenhäuser von der neuen GGVSEB als Absender, als Empfänger, als Verpacker oder als Verlader betroffen sein.














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