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14. Juli 2009
Die DKG-Geschäftsstelle hat das BMG auf die notwendige Abstimmung der Detailregelungen hingewiesen und darum gebeten, in den vom BMG zu besetzenden Beirat beim Zentrum für Krebsregisterdaten am Robert-Koch-Institut berufen zu werden.
Bundeskrebsregisterdatengesetz
Der Bundestag hat am 29.05.2009 das Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG) in 2. und 3. Lesung beraten und verabschiedet. Am 12.06.2009 ist es im Bundesrat beschlossen worden. Das Gesetz tritt in Kürze am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Wir möchten uns an dieser Stelle ausdrücklich für die uns trotz der Kürze der Stellungnahmefrist übermittelten Rückmeldungen bedanken. Insgesamt zeigte sich, dass der Gesetzentwurf dem Grunde nach begrüßt wird. Gleichzeitig wurde auf die notwendige Harmonisierung der Datenübermittlung bei der bundesweit geplanten Zusammenführung der Landeskrebsregisterdaten hingewiesen. Darüber hinaus wurde Mehraufwand für die Krankenhäuser im Rahmen des Datenabgleichs und Datenaustausches sowie die Notwendigkeit der Finanzierung gesehen.Die DKG-Geschäftsstelle hat das BMG auf die notwendige Abstimmung der Detailregelungen hingewiesen und darum gebeten, in den vom BMG zu besetzenden Beirat beim Zentrum für Krebsregisterdaten am Robert-Koch-Institut berufen zu werden.
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