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03. Juli 2009
Ab dem 1. Januar 2010 gelten folgende Änderungen:
1. Alle Zivildienstleistenden nehmen in der zweiten bis fünften Woche ihrer Dienstzeit an einer eintägigen Informationsveranstaltung über ihre Rechte und Pflichten als Dienstleistende sowie über ihre Geld- und Sachbezüge teil. Die Themen dieser Informationsveranstaltung sind bisher Bestandteil des einwöchigen zivildienstspezifischen Einführungslehrgangs.
2. Das Seminar zur politischen Bildung wird als eigenständiger viertägiger Lehrgang durchgeführt. In Abstimmung mit den Dienststellen wählen die Zivildienstleistenden ihren Lehrgang nach Thema, Termin und Ort per Internet selbst aus. Das Seminar zur politischen Bildung war bisher ebenfalls Bestandteil des einwöchigen zivildienstspezifischen Einführungslehrgangs.
3. Der bisher mindestens zweiwöchige fachspezifische Einführungslehrgang wird in zwei Module aufgeteilt:
a) ein mindestens einwöchiges Seminar zu speziellen Fachthemen, sofern dies notwendig ist,
b) ein einwöchiges Seminar zur Vertiefung der im Zivildienstdienst erworbenen persönlichen und sozialen Kompetenzen, dessen Inhalte bisher teilweise in den Fachlehrgängen integriert waren. Dieser neue Seminartyp wird ab 2010 angeboten und ist ab 2011 verpflichtend.
4. Des Weiteren können Zivildienstleistende freiwillig an einem dreitägigen Reflexionsseminar teilnehmen. Dieses Angebot kann auch dienstbegleitend an halb- oder ganztägigen Seminaren in regionalen Gruppen wahrgenommen werden. Die Reflexionsangebote werden ab 2010 punktuell und ab 2011 flächendeckend eingeführt.
5. Die Dienststellen haben ab dem 1. Januar 2010 ein qualifiziertes Dienstzeugnis auszustellen. Bislang wurde ein qualifiziertes Dienstzeugnis in der Regel nur auf Antrag des Zivildienstleistenden ausgestellt. Das qualifizierte Dienstzeugnis muss Angaben über Art und Dauer des Dienstes sowie über Führung, Tätigkeit, Leistungen und erworbene Kompetenzen des Dienstleistenden enthalten.
Ab dem 1. Januar 2011 sind die Seminare zur Vertiefung der im Dienst erworbenen persönlichen und sozialen Kompetenzen für alle Zivildienstleistenden verpflichtend (s.o. zu Nr. 3 b).
Weitere Einzelheiten zur Umsetzung der neuen Regelungen werden zu einem späteren Zeitpunkt durch das Bundesamt für Zivildienst bekannt gegeben. Im Übrigen verweisen wir auf die Sonderinformation Nr. 2 vom 17. Juni 2009 des Bundesamtes für Zivildienst (Anlage).
Zivildienst - Drittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz
Wir informieren über das Dritte Gesetz zur Änderung des Zivildienstgesetzes vom 14. Juni 2009 (Bundesgesetzblatt Nr. 30, Teil I vom 17. Juni 2009, Seite 1229). Die im Gesetz enthaltenen Änderungen treten in zwei Stufen zum 1. Januar 2010 bzw. 1. Januar 2011 in Kraft.
Hintergrund des Dritten Zivildienstgesetzänderungsgesetzes ist die von der Bundesregierung beabsichtigte stärkere Ausrichtung des Zivildienstes als sog. Lerndienst. Kernpunkt der gesetzlichen Änderungen ist insbesondere die Neugestaltung des Einführungs- und Einweisungsdienstes.Ab dem 1. Januar 2010 gelten folgende Änderungen:
1. Alle Zivildienstleistenden nehmen in der zweiten bis fünften Woche ihrer Dienstzeit an einer eintägigen Informationsveranstaltung über ihre Rechte und Pflichten als Dienstleistende sowie über ihre Geld- und Sachbezüge teil. Die Themen dieser Informationsveranstaltung sind bisher Bestandteil des einwöchigen zivildienstspezifischen Einführungslehrgangs.
2. Das Seminar zur politischen Bildung wird als eigenständiger viertägiger Lehrgang durchgeführt. In Abstimmung mit den Dienststellen wählen die Zivildienstleistenden ihren Lehrgang nach Thema, Termin und Ort per Internet selbst aus. Das Seminar zur politischen Bildung war bisher ebenfalls Bestandteil des einwöchigen zivildienstspezifischen Einführungslehrgangs.
3. Der bisher mindestens zweiwöchige fachspezifische Einführungslehrgang wird in zwei Module aufgeteilt:
a) ein mindestens einwöchiges Seminar zu speziellen Fachthemen, sofern dies notwendig ist,
b) ein einwöchiges Seminar zur Vertiefung der im Zivildienstdienst erworbenen persönlichen und sozialen Kompetenzen, dessen Inhalte bisher teilweise in den Fachlehrgängen integriert waren. Dieser neue Seminartyp wird ab 2010 angeboten und ist ab 2011 verpflichtend.
4. Des Weiteren können Zivildienstleistende freiwillig an einem dreitägigen Reflexionsseminar teilnehmen. Dieses Angebot kann auch dienstbegleitend an halb- oder ganztägigen Seminaren in regionalen Gruppen wahrgenommen werden. Die Reflexionsangebote werden ab 2010 punktuell und ab 2011 flächendeckend eingeführt.
5. Die Dienststellen haben ab dem 1. Januar 2010 ein qualifiziertes Dienstzeugnis auszustellen. Bislang wurde ein qualifiziertes Dienstzeugnis in der Regel nur auf Antrag des Zivildienstleistenden ausgestellt. Das qualifizierte Dienstzeugnis muss Angaben über Art und Dauer des Dienstes sowie über Führung, Tätigkeit, Leistungen und erworbene Kompetenzen des Dienstleistenden enthalten.
Ab dem 1. Januar 2011 sind die Seminare zur Vertiefung der im Dienst erworbenen persönlichen und sozialen Kompetenzen für alle Zivildienstleistenden verpflichtend (s.o. zu Nr. 3 b).
Weitere Einzelheiten zur Umsetzung der neuen Regelungen werden zu einem späteren Zeitpunkt durch das Bundesamt für Zivildienst bekannt gegeben. Im Übrigen verweisen wir auf die Sonderinformation Nr. 2 vom 17. Juni 2009 des Bundesamtes für Zivildienst (Anlage).
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