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Mindestmengenvereinbarung 2004 - Anpassung der Anlage 1 auf die neue Version des OPS
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) in der Besetzung nach § 91 Abs. 7 SGB V hat am 16.11.2004 über eine Anpassung der Anlage 1 der Mindestmengenvereinbarung gemäß § 137 SGB V entschieden. Damit wurde der Notwendigkeit einer Anpassung der Vereinbarung auf die im Jahr 2005 gültige Version des Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Rechnung getragen. Die Änderungen in der OPS Version 2005 sind in der Anlage grau hinterlegt.
Für das Jahr 2005 werden keine weiteren Mindestmengen festgelegt. Die Aufnahme der Leistungsbereiche koronarchirurgische Eingriffe und Kniegelenktotalendoprothese in die Mindestmengenvereinbarung erfolgte ohne Festlegung einer entsprechenden Anzahl von Eingriffen.
Des Weiteren wurden durch Beschluss des GBA in der Anlage 1 der Mindestmengenvereinbarung der Passus "Anerkennung einer Einrichtung als Schwerpunkt" im Bereich der komplexen Eingriffe am Organsystem Ösophagus und am Organsystem Pankreas gestrichen.














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