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Psychiatrie
Psychiatrische Institutsambulanzen - Neue dreiseitige Vereinbarung gemäß § 118 Abs. 2 SGB V (Unterschriftsfassung)
Die DKG hatte bereits in einem Zwischenbericht über die Hintergründe und den Stand der laufenden Verhandlungen zu einer neuen dreiseitigen Vereinbarung gemäß § 118 Abs. 2 SGB V informiert. Nach einem einjährigen, intensiven und sehr kontroversen Verhandlungsprozess mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nun ein für die psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) sehr positives Verhandlungsergebnis erzielt. Am 30.04.2010 wurde die neue Vereinbarung gemäß § 118 Abs. 2 SBG V für die psychiatrischen Institutsambulanzen an Allgemeinkrankenhäusern mit selbständigen, fachärztlich geleiteten Abteilungen mit regionaler Versorgungsverpflichtung abgeschlossen. Das Unterschriftenverfahren ist beendet. Die Vereinbarung tritt am 01.07.2010 in Kraft (Anlage). »
Vereinbarung über die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß § 17 d KHG (Psych- Entgeltsystem) - Gemeinsame Empfehlung zur Eingruppierung in die Behandlungsgruppen der Psych-PV
Die DKG hatte bereits über den Abschluss der Grundlagenvereinbarung gemäß § 17 d KHG zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen informiert. Im Rahmen dieser Vereinbarung haben die Selbstverwaltungspartner in § 3 "Psych-PV-Behandlungsbereiche" zugesagt für die Zwecke der Systementwicklung, eine die Psych-PV ergänzende gemeinsame Empfehlung für die Psych-PV-Eingruppierung bereit zu stellen. »
Vereinbarung über die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß § 17d KHG (Psych-Entgeltsystem)
Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) vom 13. Februar 2009 hat der Gesetzgeber neue Regelungen für die stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik geschaffen. Gemäß § 17d KHG ist für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen von Fachkrankenhäusern und selbständigen, gebietsärztlich geleiteten Abteilungen an somatischen Krankenhäusern für die Fachgebiete Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (psychiatrische Einrichtungen) sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (psychosomatische Einrichtungen) ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem auf der Grundlage von tagesbezogenen Entgelten einzuführen. Dieses ist erstmals für das Jahr 2013 budgetneutral umzusetzen. »
Kündigung der Vereinbarung gemäß § 118 Absatz 2 SGB V (Psychiatrische Institutsambulanzen)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat mit anliegendem Schreiben die im Jahr 2001 zwischen GKV-Spitzenverbänden, KBV und DKG geschlossene Vereinbarung ge-mäß § 118 Abs. 2 SGB V (Psychiatrische Institutsambulanzen) gekündigt. Eine nachvollziehbare Begründung ist dem Kündigungsschreiben der KBV nicht zu entnehmen. »
Psychiatrische Institutsambulanzen
Zum 1.4.2001 trat die Vereinbarung gem. § 118 Abs. 2 SGB V (Psychiatrische Institutsambulanzen) in Kraft. In der praktischen Umsetzung haben sich folgende Problemkreise ergeben, wozu wir kurz Stellung beziehen möchten: »
Psychiatrische Institutsambulanzen - Vereinbarung gemäß § 118 Abs. 2 SGB V
Der Vorstand der DKG stimmte der Vereinbarung bereits am 28.11.2000 zu. Bei einzelnen Vertragspartnern fand die Vereinbarung jedoch erst nach längeren internen Abstimmungsprozessen im Februar 2001 die Zustimmung der Gremien. Nach einer redaktionellen Abschlusssitzung am 14.2.2001 ist das Unterschriftenverfahren eingeleitet. »













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