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Psychiatrie

Die neue Pflege

Wegweisende Modelle zur Weiterentwicklung der Pflege im Krankenhaus

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NEUAUFLAGE Broschüre

­Broschüre "Vereinbarkeit von Beruf und
Familie im Krankenhaus"­­

BROSCHÜRE

Psychiatrie

Das Unterschriftenverfahren für die "Vereinbarung des bundeseinheitlichen Kataloges für die Dokumentation der Leistungen der psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) nach § 295 Abs. 1b Satz 4 SGB V (PIA-Doku-Vereinbarung)" ist abgeschlossen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik haben den Inhalten vorbehaltlos zugestimmt.

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Die Vertragspartner auf Bundesebene nach § 17b Abs. 2 KHG haben im Spitzengespräch am 29.06.2012 die "Vereinbarung des bundeseinheitlichen Kataloges für die Dokumentation der Leistungen der psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) nach § 295 Abs. 1b Satz 4 SGB V (PIA-Doku-Vereinbarung)" - einschließlich der zugehörigen Anlagen - vorbehaltlich des positiven Benehmens durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz beschlossen.

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Die psychiatrischen und psychosomatischen Verbände Deutschlands, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands haben eine gemeinsame Resolution zum Psych-EntgG veröffentlicht.

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Die DKG hatte bereits in einem Zwischenbericht über die Hintergründe und den Stand der laufenden Verhandlungen zu einer neuen dreiseitigen Vereinbarung gemäß § 118 Abs. 2 SGB V informiert. Nach einem einjährigen, intensiven und sehr kontroversen Verhandlungsprozess mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nun ein für die psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) sehr positives Verhandlungsergebnis erzielt. Am 30.04.2010 wurde die neue Vereinbarung gemäß § 118 Abs. 2 SBG V für die psychiatrischen Institutsambulanzen an Allgemeinkrankenhäusern mit selbständigen, fachärztlich geleiteten Abteilungen mit regionaler Versorgungsverpflichtung abgeschlossen. Das Unterschriftenverfahren ist beendet. Die Vereinbarung tritt am 01.07.2010 in Kraft (Anlage).

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Die DKG hatte bereits über den Abschluss der Grundlagenvereinbarung gemäß § 17 d KHG zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen informiert. Im Rahmen dieser Vereinbarung haben die Selbstverwaltungspartner in § 3 "Psych-PV-Behandlungsbereiche" zugesagt für die Zwecke der Systementwicklung, eine die Psych-PV ergänzende gemeinsame Empfehlung für die Psych-PV-Eingruppierung bereit zu stellen.

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Zum 1.4.2001 trat die Vereinbarung gem. § 118 Abs. 2 SGB V (Psychiatrische Institutsambulanzen) in Kraft. In der praktischen Umsetzung haben sich folgende Problemkreise ergeben, wozu wir kurz Stellung beziehen möchten:

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Der Vorstand der DKG stimmte der Vereinbarung bereits am 28.11.2000 zu. Bei einzelnen Vertragspartnern fand die Vereinbarung jedoch erst nach längeren internen Abstimmungsprozessen im Februar 2001 die Zustimmung der Gremien. Nach einer redaktionellen Abschlusssitzung am 14.2.2001 ist das Unterschriftenverfahren eingeleitet.

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