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14. Januar 2010
Im Sinne einer möglichst hohen Datenqualität als Voraussetzung für eine verlässliche Kalkulation der Tagespauschalen in der Entwicklung des neuen Psych-Entgeltsystems ist eine bundesweit einheitliche Anwendung der Psych-PV bei der tagesbezogenen Einstufung der Patienten in die 25 Behandlungsbereiche anzustreben. Für die Übermittlung der Einstufungen in die Psych-PV-Behandlungsbereiche wurden im OPS-Katalog für 2010 die Kodes 9-98 ff. aufgenommen. Die vorliegende Empfehlung dient als zusätzliche Hilfestellung für die tägliche Einstufungspraxis in den Kliniken, die ab 01.01.2010 nun für jeden voll- und teilstationären Behandlungsfall die Psych-PV-Einstufung des Patienten jeweils zu Beginn der Behandlung und bei jedem Wechsel des Behandlungsbereiches erfassen und im Abrechnungsverfahren übermitteln müssen.
Wichtig erscheint uns nochmals der Hinweis, dass für die Verhandlungen der individuellen Krankenhausbudgets nach der BPflV jedoch ausschließlich die Stichtagserhebungen nach der Psychiatrie-Personalverordnung nach dem bisher üblichen Verfahren maßgeblich sind. Es gilt ein Bestandsschutz für das bisherige Erhebungsverfahren. Die Psych-PV-Eingruppierungsempfehlungen finden nur im Rahmen der Entwicklung des neuen Entgeltsystems Anwendung. Eine anderweitige Nutzung, insbesondere für die Durchführung von Einzelfallprüfungen nach § 275 SGB V bzw. Stichprobenprüfungen nach § 17 c KHG, ist bis zur Einführung des neuen Psych-Entgeltsystems unzulässig.
Vereinbarung über die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß § 17 d KHG (Psych- Entgeltsystem) - Gemeinsame Empfehlung zur Eingruppierung in die Behandlungsgruppen der Psych-PV
Die DKG hatte bereits über den Abschluss der Grundlagenvereinbarung gemäß § 17 d KHG zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen informiert. Im Rahmen dieser Vereinbarung haben die Selbstverwaltungspartner in § 3 "Psych-PV-Behandlungsbereiche" zugesagt für die Zwecke der Systementwicklung, eine die Psych-PV ergänzende gemeinsame Empfehlung für die Psych-PV-Eingruppierung bereit zu stellen.
Diese gemeinsame Empfehlung wurde am 06.01.2010 abschließend konsentiert (Anlage). Das Unterschriftenverfahren ist eingeleitet. Die Bundesärztekammer, der Deutsche Pflegerat und die Bundespsychotherapeutenkammer waren gemäß § 17 d Abs. 3 KHG in die abschließende Beratung mit einbezogen.Im Sinne einer möglichst hohen Datenqualität als Voraussetzung für eine verlässliche Kalkulation der Tagespauschalen in der Entwicklung des neuen Psych-Entgeltsystems ist eine bundesweit einheitliche Anwendung der Psych-PV bei der tagesbezogenen Einstufung der Patienten in die 25 Behandlungsbereiche anzustreben. Für die Übermittlung der Einstufungen in die Psych-PV-Behandlungsbereiche wurden im OPS-Katalog für 2010 die Kodes 9-98 ff. aufgenommen. Die vorliegende Empfehlung dient als zusätzliche Hilfestellung für die tägliche Einstufungspraxis in den Kliniken, die ab 01.01.2010 nun für jeden voll- und teilstationären Behandlungsfall die Psych-PV-Einstufung des Patienten jeweils zu Beginn der Behandlung und bei jedem Wechsel des Behandlungsbereiches erfassen und im Abrechnungsverfahren übermitteln müssen.
Wichtig erscheint uns nochmals der Hinweis, dass für die Verhandlungen der individuellen Krankenhausbudgets nach der BPflV jedoch ausschließlich die Stichtagserhebungen nach der Psychiatrie-Personalverordnung nach dem bisher üblichen Verfahren maßgeblich sind. Es gilt ein Bestandsschutz für das bisherige Erhebungsverfahren. Die Psych-PV-Eingruppierungsempfehlungen finden nur im Rahmen der Entwicklung des neuen Entgeltsystems Anwendung. Eine anderweitige Nutzung, insbesondere für die Durchführung von Einzelfallprüfungen nach § 275 SGB V bzw. Stichprobenprüfungen nach § 17 c KHG, ist bis zur Einführung des neuen Psych-Entgeltsystems unzulässig.
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