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27. Juni 2008

Kündigung der Vereinbarung gemäß § 118 Absatz 2 SGB V (Psychiatrische Institutsambulanzen)

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat mit anliegendem Schreiben die im Jahr 2001 zwischen GKV-Spitzenverbänden, KBV und DKG geschlossene Vereinbarung ge-mäß § 118 Abs. 2 SGB V (Psychiatrische Institutsambulanzen) gekündigt. Eine nachvollziehbare Begründung ist dem Kündigungsschreiben der KBV nicht zu entnehmen.

In formaler Hinsicht ist die Vereinbarung damit zum 31.12.2008 gekündigt. Die beste-hende Vereinbarung gilt jedoch so lange weiter, bis eine neue Vereinbarung geschlossen bzw. eine Festsetzung durch das erweiterte Bundesschiedsamt erfolgt ist.


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