Inhalt
27. Juni 2008
Kündigung der Vereinbarung gemäß § 118 Absatz 2 SGB V (Psychiatrische Institutsambulanzen)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat mit anliegendem Schreiben die im Jahr 2001 zwischen GKV-Spitzenverbänden, KBV und DKG geschlossene Vereinbarung ge-mäß § 118 Abs. 2 SGB V (Psychiatrische Institutsambulanzen) gekündigt. Eine nachvollziehbare Begründung ist dem Kündigungsschreiben der KBV nicht zu entnehmen.
In formaler Hinsicht ist die Vereinbarung damit zum 31.12.2008 gekündigt. Die beste-hende Vereinbarung gilt jedoch so lange weiter, bis eine neue Vereinbarung geschlossen bzw. eine Festsetzung durch das erweiterte Bundesschiedsamt erfolgt ist.Dateien
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012 Impressum
URL dieser Seite: http://www.dkgev.de/dkg.php/aid/5078/cat/48










Anlage-Kündigung der Vereinbarung 2008-06-26 (pdf, 234 KB)



Druckversion
Seite weiterleiten
Sitemap