Organspende, Transplantation
Die Bundesärztekammer, die nach § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummern 2 und 5 Transplantationsgesetz (TPG) für die Erstellung von Richtlinien für die Wartelistenführung und die Organvermittlung verantwortlich ist, hat jetzt auch die organspezifischen Teile dieser Richtlinien hinsichtlich der Einführung einer interdisziplinären Transplantationskonferenz in den Transplantationszentren geändert. Damit ist dieser Punkt aus dem Spitzengespräch zur Transplantationsmedizin am 27.08.2012 vollständig umgesetzt.
MehrDas Deutsche Krankenhausinstitut hat im Oktober 2012 den Abschlussbericht zum Projekt "Inhouse-Koordination" vorgelegt. Mit diesem Projekt sollten die Strukturen für die Organspende in großen Krankenhäusern evaluiert und verbessert werden. Gleichzeitig erfolgte eine Analyse des Spenderpotentials und der Ausschöpfung dieses Potentials durch die teilnehmenden Krankenhäuser.
MehrDurch das am 01.08.2012 in Kraft getretene TPG-Änderungsgesetz werden zahlreiche Bestimmungen des TPG, die sowohl unmittelbar als auch mittelbar Konsequenzen für die Krankenhäuser haben, verändert bzw. neu eingeführt. Mit diesem Rundschreiben sollen die Auswirkungen auf die Krankenhäuser und der daraus ggf. resultierende Handlungsbedarf erläutert werden.
MehrBundesgesundheitsminister Bahr hatte Landesministerien, die Selbstverwaltung, Eurotransplant, die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die Deutsche Trans-plantationsgesellschaft sowie den Patientenbeauftragten der Bundesregierung zu einem Spitzengespräch zu den Manipulationsvorwürfen in den Transplantationszentren der Universitätsmedizin Göttingen und des Universitätsklinikums Regensburg eingeladen. Die Beteiligten einigten sich auf ein gemeinsames Aktionspapier.
MehrDer Deutsche Bundestag hat am 25.05.2012 mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP sowohl den überfraktionellen Gesetzentwurf zur Regelung der Entscheidungslösung im TPG (Anlage 1 und 2) als auch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Transplantationsgesetzes in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (Anlage 3) in 2. und 3. Lesung angenommen.
MehrDas Bundesministerium für Gesundheit hat die "Ergänzungsvereinbarung zur sechsten Fortschreibung der Durchführungsbestimmung zum Aufwendungsersatz nach § 8 Abs. 1 des Vertrages nach § 11 TPG für das Jahr 2011 (Finanzierung des OCS™-Programms)", die "Siebente Fortschreibung der Durchfüh-rungsbestimmung zum Aufwendungsersatz nach § 8 Abs. 1 des Vertrags nach § 11 TPG (DSO-Budgetvereinbarung)" für das Jahr 2012 sowie die "Zweite Fortschreibung der Durchführungsbestimmungen zur Aufwandserstattung nach § 8 Abs. 2 des Vertrages nach § 11 Abs. 1 TPG für das Jahr 2012 (Auf-wandserstattung 2012 für Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der postmortalen Organspende)" genehmigt.
MehrDie Unterschriftenverfahren zur Erhöhung der Aufwandserstattung von Leistungen im Rahmen der postmortalen Organspende sind abgeschlossen.
MehrDie Höhe der Aufwandserstattung für Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der postmortalen Organspende wird in der Vereinbarung nach § 8 Abs. 1 des Vertrages nach § 11 Abs. 1 des Transplantationsgesetzes (TPG) zur Festlegung des Budgets der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zwischen GKV-Spitzenverband, Bundesärztekammer und DKG festgelegt. Die modularen Vergütungspauschalen zur Erstattung von Leistungen der Kliniken werden mit Wirkung zum 01.01.2011 um rund 2,3 Prozent erhöht.
MehrBereits im Januar 2009 haben sich der GKV-Spitzenverband, die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Deutsche Stiftung Organtransplantation auf die erste Fortschreibung der Durchführungsbestimmung zum Tätigkeitsbericht nach § 6 des Vertrages nach § 11 des Transplantationsgesetzes geeinigt. Der Tätigkeitsbericht dient dazu, die Öffentlichkeit, betroffene Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige über die Tätigkeit jedes Transplantationszentrums im Vorjahr zu informieren. Die Transplantationszentren sind in die Erarbeitung des Berichtes insofern eingebunden, als sie die ihnen von der Vermittlungsstelle übermittelten Daten prüfen, ggf. korrigieren und gegenüber der DSO freigeben müssen. Dabei sind die Transplantationszentren verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit der von ihnen bereit gestellten Daten. Sie übermitteln der Koordinierungsstelle die ergänzten und geprüften Berichte zum Zwecke der Veröffentlichung.
MehrAm 7. Januar 2010 fand ein Gespräch zwischen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Deutschen Stiftung Organtransplantation sowie Mitgliedern der Überwachungskommission der Bundesärztekammer zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Organtransplantationen statt.
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