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Organspende, Transplantation
Kontrollierte Einführung des "Organ Care Systems™" für Spenderherzen der Firma Transmedics™
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die "Ergänzungsvereinbarung zur sechsten Fortschreibung der Durchführungsbestimmung zum Aufwendungsersatz nach § 8 Abs. 1 des Vertrages nach § 11 TPG für das Jahr 2011 (Finanzierung des OCS™-Programms)", die "Siebente Fortschreibung der Durchfüh-rungsbestimmung zum Aufwendungsersatz nach § 8 Abs. 1 des Vertrags nach § 11 TPG (DSO-Budgetvereinbarung)" für das Jahr 2012 sowie die "Zweite Fortschreibung der Durchführungsbestimmungen zur Aufwandserstattung nach § 8 Abs. 2 des Vertrages nach § 11 Abs. 1 TPG für das Jahr 2012 (Auf-wandserstattung 2012 für Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der postmortalen Organspende)" genehmigt. »
Erhöhung der Pauschalen zur Aufwandserstattung von Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der postmortalen Organspende ab dem 01.01.2011
Die Unterschriftenverfahren zur Erhöhung der Aufwandserstattung von Leistungen im Rahmen der postmortalen Organspende sind abgeschlossen. »
Erhöhung der Pauschalen zur Aufwandserstattung von Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der postmortalen Organspende ab dem 01.01.2011
Die Höhe der Aufwandserstattung für Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der postmortalen Organspende wird in der Vereinbarung nach § 8 Abs. 1 des Vertrages nach § 11 Abs. 1 des Transplantationsgesetzes (TPG) zur Festlegung des Budgets der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zwischen GKV-Spitzenverband, Bundesärztekammer und DKG festgelegt. Die modularen Vergütungspauschalen zur Erstattung von Leistungen der Kliniken werden mit Wirkung zum 01.01.2011 um rund 2,3 Prozent erhöht. »
Vereinbarung über die erste Fortschreibung der Durchführungsbestimmung zum Bericht der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) über die Tätigkeit der Transplantationszentren nach § 6 des Beauftragungsvertrages nach § 11 TPG
Bereits im Januar 2009 haben sich der GKV-Spitzenverband, die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Deutsche Stiftung Organtransplantation auf die erste Fortschreibung der Durchführungsbestimmung zum Tätigkeitsbericht nach § 6 des Vertrages nach § 11 des Transplantationsgesetzes geeinigt. Der Tätigkeitsbericht dient dazu, die Öffentlichkeit, betroffene Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige über die Tätigkeit jedes Transplantationszentrums im Vorjahr zu informieren. Die Transplantationszentren sind in die Erarbeitung des Berichtes insofern eingebunden, als sie die ihnen von der Vermittlungsstelle übermittelten Daten prüfen, ggf. korrigieren und gegenüber der DSO freigeben müssen. Dabei sind die Transplantationszentren verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit der von ihnen bereit gestellten Daten. Sie übermitteln der Koordinierungsstelle die ergänzten und geprüften Berichte zum Zwecke der Veröffentlichung. »
Datenschutzrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Organtransplantationen
Am 7. Januar 2010 fand ein Gespräch zwischen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Deutschen Stiftung Organtransplantation sowie Mitgliedern der Überwachungskommission der Bundesärztekammer zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Organtransplantationen statt. »
Erhöhung der Aufwandserstattung für Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der Postmortalspende zum 01.01.2010
Die Aufwandserstattung für Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der Postmortalspende nach § 8 Abs. 2 des Vertrages gemäß § 11 des Transplantationsgesetzes (TPG) wurde letztmals im Jahr 2004 angepasst. »
Bericht zur Situation der Transplantationsmedizin in Deutschland
Am 26. Juni 2009 unterrichtete das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Bundesregierung über die Situation der Transplantationsmedizin in Deutschland, zehn Jahre nach Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes (TPG). Die 16-seitige bewertende Zusammenfassung des BMG ist als Anlage beigefügt. Der vollständige Bericht umfasst knapp 800 Seiten und ist als Bundestagsdrucksache Nr. 16/13740 im Internet verfügbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/137/1613740.pdf »
Datenerhebung im Rahmen der Vereinbarung zur Förderung der Organspende durch Inhousekoordination der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO)
Die DKG hatte letztmalig Mitte Juli 2009 zur überarbeiteten Vereinbarung zur Inhousekoordination informiert und den Krankenhäusern eine Teilnahme an dem Projekt grundsätzlich empfohlen. Gleichwohl hatte die DKG deutlich gemacht, dass eine Entscheidung im Einzelfall abgewogen und von den in Frage kommenden Krankenhäusern getroffen werden muss. »
Vertragsentwurf zur Förderung der Organspende durch Inhousekoordination mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO)
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hatte im Mai diesen Jahres Universitätskliniken und Kliniken mit Neurochirurgie eine Vereinbarung zur Inhousekoordination angeboten. Die DKG unterstützt gemeinsam mit der DSO grundsätzlich das Ziel der Förderung der Organspende. Gleichzeitig hat die DKG darauf hingewiesen, dass die den Krankenhäusern vorgelegte Vereinbarung rechtlich und ethisch problematische Regelungen beinhaltet und eine Unterzeichnung aus diesem Grunde nicht zu empfehlen ist. »
Abstimmungsbedarf zum Vertragsentwurf "Inhousekoordination" der Deutschen Stiftung Organtransplantation
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat vor Kurzem die so genannten A-Krankenhäuser (Universitätskliniken) und B-Krankenhäuser (Krankenhäuser mit Neurochirurgie) angeschrieben und zur Förderung der Organspende die Etablierung einer durch die DSO finanzierten Inhousekoordination in den Krankenhäusern vorgeschlagen. Gleichzeitig wurde den Krankenhäusern ein Vertragsentwurf ("Vereinbarung zur Förderung der Organspende durch Inhousekoordination") zur Unterzeichnung übersandt. »














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