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07. April 2011
Beigefügt erhalten Sie je ein Exemplar der „Vereinbarung über die erste Fortschreibung der Durchführungsbestimmungen zur Aufwendungserstattung nach § 8 Abs. 2 des Vertrages nach § 11 Abs. 1 TPG für das Jahr 2011“ (Anlage) sowie die „Vereinbarung über die sechste Fortschreibung der Durchführungsbestimmung zum Aufwendungsersatz nach § 8 Abs. 1 des Vertrages nach § 11 Abs. 1 TPG für das Jahr 2011“ (Anlage).
Erhöhung der Pauschalen zur Aufwandserstattung von Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der postmortalen Organspende ab dem 01.01.2011
Die Unterschriftenverfahren zur Erhöhung der Aufwandserstattung von Leistungen im Rahmen der postmortalen Organspende sind abgeschlossen.
Wir hatten Sie bereits über die Erhöhung der Aufwandspauschalen informiert und den zur Abrechnung benötigten geänderten Meldebogen zur Verfügung gestellt. Die jährlich anzupassende Höhe der Aufwandspauschalen sowie die Durchführungsbestimmungen zur Aufwendungserstattung werden in zwei gesonderten Vereinbarungen zwischen GKV-Spitzenverband, Bundesärztekammer, Deutscher Stiftung Organtransplantation und DKG festgelegt. Die Unterschriftenverfahren wurden inzwischen abgeschlossen.Beigefügt erhalten Sie je ein Exemplar der „Vereinbarung über die erste Fortschreibung der Durchführungsbestimmungen zur Aufwendungserstattung nach § 8 Abs. 2 des Vertrages nach § 11 Abs. 1 TPG für das Jahr 2011“ (Anlage) sowie die „Vereinbarung über die sechste Fortschreibung der Durchführungsbestimmung zum Aufwendungsersatz nach § 8 Abs. 1 des Vertrages nach § 11 Abs. 1 TPG für das Jahr 2011“ (Anlage).
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012 Impressum
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