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Vereinbarung über die erste Fortschreibung der Durchführungsbestimmung zum Bericht der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) über die Tätigkeit der Transplantationszentren nach § 6 des Beauftragungsvertrages nach § 11 TPG
Bereits im Januar 2009 haben sich der GKV-Spitzenverband, die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Deutsche Stiftung Organtransplantation auf die erste Fortschreibung der Durchführungsbestimmung zum Tätigkeitsbericht nach § 6 des Vertrages nach § 11 des Transplantationsgesetzes geeinigt. Der Tätigkeitsbericht dient dazu, die Öffentlichkeit, betroffene Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige über die Tätigkeit jedes Transplantationszentrums im Vorjahr zu informieren. Die Transplantationszentren sind in die Erarbeitung des Berichtes insofern eingebunden, als sie die ihnen von der Vermittlungsstelle übermittelten Daten prüfen, ggf. korrigieren und gegenüber der DSO freigeben müssen. Dabei sind die Transplantationszentren verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit der von ihnen bereit gestellten Daten. Sie übermitteln der Koordinierungsstelle die ergänzten und geprüften Berichte zum Zwecke der Veröffentlichung.
Die Daten beinhalten auch die Zuordnung der Patienten zum Versichertenstatus. Die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte sich sehr intensiv dafür eingesetzt, den Versichertenstatus für die Warteliste auch rückwirkend zu erfassen. Die vertragsschließenden Parteien hielten dies nicht nur für überbordende Bürokratie, sondern sahen auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit vom Versicherungsverhältnis gefährdet, wenn Versicherte auf der Warteliste kontaktiert würden, um über ihr Versicherungsverhältnis (gesetzlich/privat/Selbstzahler/sonstiges) Auskunft zu erteilen. Aus diesem Grunde zog sich das gesetzlich vorgesehene Genehmigungsverfahren durch das Bundesministerium für Gesundheit über ein Jahr und vier Monate hin. Erst unter neuer Besetzung des BMG wurde der geschlossene Vertrag mit Datum vom 20.05.2010 genehmigt (Anlage). Er ist damit ab sofort gültig.













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