Organspende, Transplantation
31. Mai 2010Vereinbarung über die erste Fortschreibung der Durchführungsbestimmung zum Bericht der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) über die Tätigkeit der Transplantationszentren nach § 6 des Beauftragungsvertrages nach § 11 TPG
Bereits im Januar 2009 haben sich der GKV-Spitzenverband, die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Deutsche Stiftung Organtransplantation auf die erste Fortschreibung der Durchführungsbestimmung zum Tätigkeitsbericht nach § 6 des Vertrages nach § 11 des Transplantationsgesetzes geeinigt. Der Tätigkeitsbericht dient dazu, die Öffentlichkeit, betroffene Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige über die Tätigkeit jedes Transplantationszentrums im Vorjahr zu informieren. Die Transplantationszentren sind in die Erarbeitung des Berichtes insofern eingebunden, als sie die ihnen von der Vermittlungsstelle übermittelten Daten prüfen, ggf. korrigieren und gegenüber der DSO freigeben müssen. Dabei sind die Transplantationszentren verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit der von ihnen bereit gestellten Daten. Sie übermitteln der Koordinierungsstelle die ergänzten und geprüften Berichte zum Zwecke der Veröffentlichung.