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05. Oktober 2009
Des Weiteren wird die Meldung von möglichen Organspendern und Beteiligung der Krankenhäuser an der Organspende thematisiert. Hierzu wird festgestellt, dass die Beteiligungsraten keine Aussagen über das konkrete Meldeverhalten der Krankenhäuser zulassen, insbesondere darüber, ob diese ihrer Meldeverpflichtung nach § 11 Abs. 4 Satz 2 TPG ausreichend nachkommen. Zur Verbesserung der Melderate der Krankenhäuser werde auch die Einführung von Sanktionen bei Verstößen gegen die Meldepflicht diskutiert. Jedoch lasse der Bericht keine abschließende Beurteilung der Melderaten zu.
Zur Beurteilung der Ursachen für geringe Meldedaten soll nach Ansicht des BMG zunächst das Meldeverhalten der Krankenhäuser durch Sammlung aussagekräftiger Daten im Rahmen klinikinterner Qualitätssicherungsmaßnahmen untersucht und ausgewertet werden. Dabei sollten klinikinterne Analysen der Todesfälle nach primärer oder sekundärer Hirnschädigung auf den Intensivstationen durchgeführt werden. Auf dieser Basis könne dann gezielt die sich daraus ergebenen erforderlichen tatsächlichen oder rechtlichen Maßnahmen eingeleitet werden.
Zu dem Vorwurf, dass Patienten aufgrund ihres Versichertenstatus bei Transplantationen unterschiedlich behandelt würden, berichtet das BMG, dass ein hierzu in Auftrag gegebenes Gutachten diese Vorwürfe widerlegt habe. Ursächlich für die Fehlinterpretation sei eine uneinheitliche Datenerfassung gewesen.
Schließlich wird auch die Tätigkeit der Transplantationszentren in der Zusammenfassung des BMG dargestellt. Die Arbeit der Transplantationszentren sei grundsätzlich positiv bewertet worden. Mindestmengenregelungen in der Transplantationsmedizin hält das BMG wegen des grundsätzlichen Zusammenhanges zwischen der Anzahl der Eingriffe und der Behandlungsqualität für erforderlich. Der G-BA hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Fragestellung auseinandersetzen wird, inwieweit die derzeit gültigen Mindestmengen auch im Transplantationsbereich gerechtfertigt und inwiefern Anpassungen notwendig sind. Darüber hinaus wird über die Beteiligung der Transplantationszentren an Qualitätssicherungsmaßnahmen berichtet. Aus Sicht des BMG ist die Qualitätssicherung gerade im Bereich der Transplantationsmedizin im Hinblick auf die in der Regel komplexe und hochaufwendige Behandlung von besonderer Bedeutung. Hier bedürfe es der weiteren Entwicklung des Verfahrens. Dazu sei die Mitarbeit der Transplantationszentren erforderlich.
Bericht zur Situation der Transplantationsmedizin in Deutschland
Am 26. Juni 2009 unterrichtete das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Bundesregierung über die Situation der Transplantationsmedizin in Deutschland, zehn Jahre nach Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes (TPG). Die 16-seitige bewertende Zusammenfassung des BMG ist als Anlage beigefügt. Der vollständige Bericht umfasst knapp 800 Seiten und ist als Bundestagsdrucksache Nr. 16/13740 im Internet verfügbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/137/1613740.pdf
In der Zusammenfassung des BMG wird unter anderem die Organentnahme in den Krankenhäusern beleuchtet. Es wird festgestellt, dass der überwiegende Teil der Krankenhäuser entweder aufgrund landesrechtlicher Vorgaben oder auf freiwilliger Basis zur Förderung der Organspende einen Transplantationsbeauftragten bestellt hat. Nach Ansicht des BMG sei dies ein wesentliches Element zur Förderung der Organspende in den Krankenhäusern, jedoch seien eine konkretere Aufgabenbeschreibung und eine angemessene Einbindung des Transplantationsbeauftragten in den Klinikalltag mit Unterstützung der Klinikleitung entscheidend.Des Weiteren wird die Meldung von möglichen Organspendern und Beteiligung der Krankenhäuser an der Organspende thematisiert. Hierzu wird festgestellt, dass die Beteiligungsraten keine Aussagen über das konkrete Meldeverhalten der Krankenhäuser zulassen, insbesondere darüber, ob diese ihrer Meldeverpflichtung nach § 11 Abs. 4 Satz 2 TPG ausreichend nachkommen. Zur Verbesserung der Melderate der Krankenhäuser werde auch die Einführung von Sanktionen bei Verstößen gegen die Meldepflicht diskutiert. Jedoch lasse der Bericht keine abschließende Beurteilung der Melderaten zu.
Zur Beurteilung der Ursachen für geringe Meldedaten soll nach Ansicht des BMG zunächst das Meldeverhalten der Krankenhäuser durch Sammlung aussagekräftiger Daten im Rahmen klinikinterner Qualitätssicherungsmaßnahmen untersucht und ausgewertet werden. Dabei sollten klinikinterne Analysen der Todesfälle nach primärer oder sekundärer Hirnschädigung auf den Intensivstationen durchgeführt werden. Auf dieser Basis könne dann gezielt die sich daraus ergebenen erforderlichen tatsächlichen oder rechtlichen Maßnahmen eingeleitet werden.
Zu dem Vorwurf, dass Patienten aufgrund ihres Versichertenstatus bei Transplantationen unterschiedlich behandelt würden, berichtet das BMG, dass ein hierzu in Auftrag gegebenes Gutachten diese Vorwürfe widerlegt habe. Ursächlich für die Fehlinterpretation sei eine uneinheitliche Datenerfassung gewesen.
Schließlich wird auch die Tätigkeit der Transplantationszentren in der Zusammenfassung des BMG dargestellt. Die Arbeit der Transplantationszentren sei grundsätzlich positiv bewertet worden. Mindestmengenregelungen in der Transplantationsmedizin hält das BMG wegen des grundsätzlichen Zusammenhanges zwischen der Anzahl der Eingriffe und der Behandlungsqualität für erforderlich. Der G-BA hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Fragestellung auseinandersetzen wird, inwieweit die derzeit gültigen Mindestmengen auch im Transplantationsbereich gerechtfertigt und inwiefern Anpassungen notwendig sind. Darüber hinaus wird über die Beteiligung der Transplantationszentren an Qualitätssicherungsmaßnahmen berichtet. Aus Sicht des BMG ist die Qualitätssicherung gerade im Bereich der Transplantationsmedizin im Hinblick auf die in der Regel komplexe und hochaufwendige Behandlung von besonderer Bedeutung. Hier bedürfe es der weiteren Entwicklung des Verfahrens. Dazu sei die Mitarbeit der Transplantationszentren erforderlich.
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