DKG e.V.



Querverweise

DKG e.V.


Inhalt

05. Oktober 2009

Datenerhebung im Rahmen der Vereinbarung zur Förderung der Organspende durch Inhousekoordination der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO)

Die DKG hatte letztmalig Mitte Juli 2009 zur überarbeiteten Vereinbarung zur Inhousekoordination informiert und den Krankenhäusern eine Teilnahme an dem Projekt grundsätzlich empfohlen. Gleichwohl hatte die DKG deutlich gemacht, dass eine Entscheidung im Einzelfall abgewogen und von den in Frage kommenden Krankenhäusern getroffen werden muss.

Die im Rahmen der o.g. Vereinbarung festgelegten Berichtspflichten des Krankenhauses gegenüber der DSO sollten im Weiteren noch durch die DSO im Einvernehmen mit der DKG konkretisiert werden. In der Anlage finden Sie nunmehr einen Muster-Erhebungsbogen für auf Intensivstationen Verstorbene, deren zum Tode führende Diagnose eine primäre oder sekundäre Hirnschädigung war. Die o.g. Vereinbarung sieht vor, dass die erhobenen Daten in einer Arbeitsgruppe krankenhausintern unter Beteiligung eines Mitarbeiters der DSO quartalsweise ausgewertet und das Spenderpotenzial im Krankenhaus analysiert wird. Hierdurch soll eine Optimierung der Identifikation möglicher Spender erfolgen. Die retrospektive Erhebung dieser Daten anhand des beigefügten Erhebungsbogens wurde zwischen DSO und DKG konsentiert. Die Meldung dieser Fälle ist bereits in einigen Ausführungsgesetzen der Länder enthalten und erfolgt zum Teil auch schon freiwillig vor Ort.

Dagegen konnte zur Datenübermittlung keine Einigung zwischen DSO und DKG erzielt werden. Während die DKG eine Datenübermittlungspflicht an ein neutrales Forschungsinstitut vorgeschlagen hatte, ist für die DSO eine zwingende Datenlieferung direkt an die DSO Grundvoraussetzung für den Abschluss einer Vereinbarung zur Inhousekoordination.

Neben der krankenhausinternen Verwendung sollen die erhobenen Daten auch für eine Evaluation des Inhousekoordinationsprojektes verwendet werden. In diesem Zusammenhang ist eine ausführliche und differenzierte Spenderpotenzialanalyse geplant. Diese Analyse soll u.a. die Differenz zwischen möglichen/potentiellen Spendern und den realisierten Organspenden sowie die Zahl der möglichen/potenziellen Spender feststellen, bei denen ohne Vorliegen anerkannter medizinischer oder anderer Kontraindikationen eine Organspende nicht realisiert wurde. Hierdurch erhält eine sorgfältige Dokumentation und Datenerhebung sowie eine Optimierung der Spenderidentifikation eine besondere Bedeutung.





Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012   Impressum