DKG e.V.



Querverweise

DKG e.V.


Inhalt

29. Mai 2009

Abstimmungsbedarf zum Vertragsentwurf "Inhousekoordination" der Deutschen Stiftung Organtransplantation

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat vor Kurzem die so genannten A-Krankenhäuser (Universitätskliniken) und B-Krankenhäuser (Krankenhäuser mit Neurochirurgie) angeschrieben und zur Förderung der Organspende die Etablierung einer durch die DSO finanzierten Inhousekoordination in den Krankenhäusern vorgeschlagen. Gleichzeitig wurde den Krankenhäusern ein Vertragsentwurf ("Vereinbarung zur Förderung der Organspende durch Inhousekoordination") zur Unterzeichnung übersandt.

Wir machen darauf aufmerksam, dass das Vorgehen der DSO sowie der übersandte Vertragsentwurf nicht mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) abgestimmt wurden. Aus Sicht der DKG enthält der Vertragsentwurf rechtlich und ethisch problematische Regelungen. Wir empfehlen den Krankenhäusern, diesen Vertragsentwurf nicht zu unterschreiben.

Grundsätzlich unterstützt die DKG gemeinsam mit der DSO nachdrücklich das Ziel einer Steigerung der Organspende. Die DKG bemüht sich zurzeit um eine Abstimmung mit der DSO über einen Vertragsentwurf zur Förderung der Organspende durch Inhousekoordination.





Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012   Impressum