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03. März 2009

Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz): DKG-Stellungnahme zum Fragenkatalog für den Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Gewebegesetz

Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Gewebegesetz wurde vereinbart, dass die Bundesregierung dem Bundesrat spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Erfahrungsbericht vorzulegen hat. Der Bericht soll insbesondere überprüfen, ob das Ziel einer praktikablen, unbürokratischen und sicheren Regelung mit der Umsetzung des Gewebegesetzes erreicht wurde.

Zur Vorbereitung des Berichts wurden die betroffenen Verbände durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) um Stellungnahme ersucht. Mit Rundschreiben Nr. 20/2009 vom 22. Januar 2009 wurden die Mitglieder um Rückmeldung zu ihren praktischen Erfahrungen mit den Neuregelungen des Gewebegesetzes gebeten.

Aus den eingegangenen Rückmeldungen wurde insbesondere deutlich, dass die Zielsetzung einer praktikablen und unbürokratischen Umsetzung der EG-Geweberichtlinie in deutsches Recht mit dem Gewebegesetz klar verfehlt wurde. Dies haben wir mit der aktuellen Stellungnahme (Anlage) auch gegenüber dem BMG zum Ausdruck gebracht und Änderungsvorschläge für eine sachgerechtere Umsetzung der EG-Geweberichtlinie unterbreitet.





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