Hygiene
1. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die Liste der gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2b in Verbindung mit § 23 Abs. 4 IfSG zu erfassenden nosokomialen Infektionen und Krankheitserreger mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen fortgeschrieben. 2. Ergänzend zu den neuen Meldepflichten in §§ 6 und 7 IfSG hat das RKI die Falldefinitionen zu Mumps, Pertussis, Röteln und Varizellen veröffentlicht.
MehrMit dem Artikelgesetz wurden auch Änderungen im Infektionsschutzgesetz und im Arzneimittelgesetz vorgenommen, die zum 29.03.2013 wirksam geworden sind. Im Infektionsschutzgesetz werden insbesondere die Meldepflichten erweitert, das Meldewesen beschleunigt und eine Experimentierklausel für die Erprobung eines elektronischen Informationssystems eingeführt, während im Arzneimittelgesetz die Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten auch auf den Fall einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit ausgedehnt werden.
MehrDie KRINKO schlägt für multiresistente gramnegative Stäbchen eine neue Einteilung ausschließlich auf Basis des Resistenzverhaltens der Bakterien ohne Berücksichtigung der Virulenzeigenschaften des jeweiligen Erregers vor.
MehrAnbei finden Sie die Hygieneverordnungen der Bundesländer als Download.
MehrDer Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e.V. bittet um Unterstützung der Initiative "Hygienebehälter in Herrentoiletten" und fordert die Aufstellung von Hygienebehältern in öffentlich zugänglichen Herrentoiletten.
MehrAus hygienischer Sicht bestehen in der Regel keine Einwände gegen die Mitnahme von Blindenführhunden ins Krankenhaus.
MehrBei intensiv-medizinisch behandelten Frühgeborenen wird nun eine wöchentlich durchgeführte mikrobiologische Surveillance im Verlauf des Intensivaufenthaltes empfohlen.
MehrÖffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit im Rahmen der Ressortforschung zum Thema "Antibiotikaresistenz, Hygiene und Nosokomiale Infektionen" Für die Teilnahme am Förderverfahren ist zunächst eine strukturierte Vorhabensbeschreibung elektronisch bis spätestens zum 30.09.2011 beim Projektträger einzureichen.
MehrDas Robert Koch-Institut (RKI) hat im Epidemiologischen Bulletin Nr. 29 vom 26. Juli 2010 Hinweise zur Meldepflicht für Labore veröffentlicht (Anlage). Vielfältige Anfragen hätten gezeigt, dass es in einigen Laboren Unklarheiten bezüglich der Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) gäbe, die zu einem unterschiedlichen Vorgehen bzw. in einigen Fällen zu unterbleibenden Meldungen geführt hätten. Probleme ergäben sich insbesondere dann, wenn mehr als ein Labor an der Diagnostik beteiligt sei.
MehrWir hatten Sie bereits über den Entwurf einer Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) zu Anforderungen an die Hygiene bei der medizinischen Versorgung von immunsupprimierten Patienten informiert.
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