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16. November 2009

Neue Influenza A (H1N1): Änderung der Meldepflichtverordnung

Angesichts der steigenden Fallzahlen von Neuer Influenza (Schweine-Grippe") und zugleich steigender Fallzahlen von ähnlichen respiratorischen Erkrankungen, die durch andere Krankheitserreger hervorgerufen werden, wurde eine Anpassung der Meldepflicht an die epidemiologische Lage erforderlich.

Durch die vorliegende Änderungsverordnung wird die Pflicht, den Krankheitsverdacht und die Erkrankung eines Menschen an Influenza A(H1N1) namentlich an das Gesundheitsamt zu melden, aufgehoben. Der Tod an Influenza A(H1N1) soll aber weiterhin gemeldet werden, damit die Gesundheitsämter frühzeitig Hinwiese darauf erhalten, wenn der Erreger allgemein oder bei bestimmten Bevölkerungsgruppen vermehrt schwere Krankheitsverläufe auslöst.

Die Änderungsverordnung wurde heute im Bundesanzeiger Nr. 172 veröffentlicht und tritt am 14.11.09 in Kraft.





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