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Qualitätssicherung, KTQ
Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) - hier: G-BA-Beschluss vom 21.10.2010
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 21.10.2010 zur Änderung der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) sieht unter anderem die Einführung eines Follow Up bei endoprothetischen Leistungen sowie im der Bereich der Geburtshilfe/Neonatologie (Fallzusammenführung Mutter/Kind) vor. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mitgeteilt, dass der Beschluss nicht beanstandet wird. »
Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 Abs. 2 SGB V (Plenum): Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser
Die Datensatzbeschreibung für die Programmierung zur Erstellung der Qualitätsberichte wurde verabschiedet. In seiner Sitzung am 20.01.2011 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach § 91 SBG V (Plenum) einstimmig die endgültige Version der Datensatzbeschreibung für die maschinenverwertbare XML-Version der Qualitätsberichte gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SBG V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines Strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser beschlossen. »
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzt G-BA-Beschluss zu Mindestmengen für Frühgeborene aus
Das Landessozialgericht Berlin Brandenburg hat in seiner Verhandlung am 26.01.2011 den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu Mindestmengen für Frühgeborene bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren ausgesetzt. »
Stellungnahme der DKG zum Vorbericht der Institution nach § 137a SGB V zum Verfahren "Kolorektales Karzinom"
Die DKG stellt ihre Stellungnahme zum Vorbericht "Kolorektales Karzinom" im Rahmen der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung, die der Institution nach §137a SGB V fristgerecht vorgelegt wurde, zur Verfügung. »
Beauftragungen von Qualitätssicherungsthemen des Gemeinsamen Bundesausschusses an die Institution nach § 137a SGB V (AQUA)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach § 91 SGB V (Plenum) hat in seinen Sitzungen vom 01.01.2010 und 16.12.2010 einstimmig folgende Beauftragungen der Institution nach § 137a SGB V beschlossen: »
Externe stationäre Qualitätssicherung - hier: I. G-BA-Beschlüsse vom 16.12.2010
Das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat am 16.12.2010 folgende Beschlüsse zur externen stationären Qualitätssicherung getroffen: »
Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) - Beanstandung des BMG zum G-BA-Beschluss vom 21.10.2010
Die DKG hat bereits über den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) informiert. »
Gemeinsame Vereinbarung der DKG, des GKV-Spitzenverbandes und der PKV über die Zuschläge zur externen stationären Qualitätssicherung für das Jahr 2011 - hier: Vorabinformation über die Höhe der Zuschläge für das Jahr 2011
Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern - QSKH-RL) sieht in § 21 (Qualitätssicherungszuschläge) vor, dass die auf der Bundesebene beschlossenen Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 137 Abs. 1 SGB V über einen Zuschlag auf die Vergütung für jeden abgerechneten vollstationären Krankenhausfall finanziert werden. »
Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an die Institution nach § 137a SGB V (AQUA) zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung - hier: Beauftragung an AQUA "Arthroskopie des Kniegelenks" und Einladung zum Scoping-Workshop
Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass der G-BA am 11.11.2010 den Auftrag an AQUA vergeben hat, Instrumente und Indikatoren sowie die notwendige Dokumentation für ein sektorenübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren des Verfahrens "Arthroskopie des Kniegelenks" zu entwickeln (Anlage 1). »
Nationaler Krebsplan Ziel 8 (Krebsregister): Gutachten zur Aufwand-Nutzen-Abschätzung
Die DKG hatte bereits über Ziel 8 des vom Bundesministerium für Gesundheit aufgelegten Nationalen Krebsplans (NKP) informiert. Die in Ziel 8 als erstes Teilziel formulierte Forderung nach einem "flächendeckenden Ausbau der klinischen Krebsregister zur Erfassung der Qualität der Versorgung aller Krebskranken" hatte in der zuständigen Arbeitsgruppe zu kontroversen Beratungen geführt und das BMG zur Erteilung eines Gutachtenauftrages zur "Aufwand-Nutzen-Abschätzung und Betrieb bundesweit flächendeckender klinischer Krebsregister" veranlasst. Der GKV-Spitzenverband hält eine Ausweitung der Förderung klinischer Krebsregister und die damit notwendigen gesetzlichen Finanzierungsregelungen nur dann für sinnvoll, wenn Zusatznutzen und Wirtschaftlichkeit hinreichend belegt sind. »














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