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Qualitätssicherung, KTQ

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24. Mai 2011

Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL)

Die Institution gemäß §137a SGB V (AQUA Institut) hat auf ihrer Homepage das Begleitkonzept zur Erprobung des Follow Up gemäß Anlage 2 der QSKH-RL bekannt gemacht. Zur Testung des Datenexports werden Softwareanbieter gesucht, die sich auf freiwilliger Basis in die Erprobung einbringen möchten. Gleichzeitig wurde die erste Beta Version der XML-Spezifikation für den Datenexport der Follow Up Module veröffentlicht. »

28. April 2011

Ankündigung 11. KTQ-Forum am 23./24. September 2011 in Berlin

Das 11. KTQ-Forum findet am 23./24. September 2011 in Berlin unter dem Schwerpunktthema "Personalführung und Personalentwicklung" statt. Der Veranstaltungsort ist das Hotel andel’s, Landsberger Allee 106, 10369 Berlin. »

08. April 2011

Krankenhaus CIRS Netz Deutschland - "Fall des Monats" April 2011

Der "Fall des Monats" April 2011 des Krankenhaus CIRS Netzes Deutschland (www.kh-cirs.de) beschreibt eine Spritzenverwechslung, die beinahe zur intravenösen Gabe von Körperpflegeöl anstelle des Arzneimittels geführt hat. Der Fachbeirat empfiehlt Maßnahmen zur Vermeidung solcher Verwechslungen. »

08. März 2011

Krankenhaus CIRS Netz Deutschland: "Fall des Monats" Januar 2011

Der "Fall des Monats" Januar 2011 des Krankenhaus CIRS Netzes Deutschland (www.kh-cirs.de) beschreibt die Verwechslung von KCL und NaCL bei der Vorbereitung einer Kurzinfusion. Der Fachbeirat empfiehlt, auf die Bevorratung von Normalstationen mit hochkonzentrierten KCL-Lösungen zu verzichten. »

08. März 2011

Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an die Institution nach § 137a SGB V (AQUA) zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung

Der G-BA hat am 16.12.2010 den Auftrag an AQUA vergeben, Instrumente und Indikatoren sowie die notwendige Dokumentation für ein sektorenübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren bei der Knieendoprothesenversorgung zu entwickeln. »

24. Februar 2011

Früh- und Neugeborenenversorgung: Notwendigkeit der Vorhaltung von zwei Präsenzdiensten (Geburtshilfe und Gynäkologie in Perinatalzentren Level 1 und Level 2)

In Perinatalzentren des "Levels 1 und 2" muss ein zweiter Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe nicht stets im Krankenhaus präsent sein. Die Sicherstellung der permanenten Arztpräsenz für die geburtshilfliche Versorgung in Kombination mit der ständigen Erreichbarkeit eines Facharztes für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Hintergrund reicht aus. »

24. Februar 2011

Mindestmengen in der Versorgung von Früh- und Neugeborenen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) setzt den Vollzug seines am 17.06.2010 erfolgten Beschlusses zur Erhöhung der Mindestmenge für Krankenhäuser mit Perinatalzentrum der Versorgungsstufe "Level 1" von 14 auf 30 Frühgeborene mit Geburtsgewicht < 1250g pro Jahr weiterhin aus bis vier Wochen nach Vorliegen des Urteils im Hauptsacheverfahren. Damit gelten bis dahin die Mindestmengen 14 für "Level 1" und Null für "Level 2" für alle entsprechenden Krankenhäuser weiter. »

04. Februar 2011

Stellungnahme der DKG zum Entwurf eines Konzeptes zur Sicherung der Dokumentationsqualität in der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung der Institution nach § 137 a SGB V

Als Anlage stellen wir Ihnen die Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Entwurf eines Konzeptes zur Sicherung der Dokumentationsqualität in der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung der Institution nach § 137a SGB V (AQUA) im Rahmen der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung zur Verfügung. »

31. Januar 2011

Gemeinsame Vereinbarung der DKG, des GKV-Spitzenverbandes und der PKV über die Zuschläge zur externen stationären Qualitätssicherung für das Jahr 2011 - Abschluss des Unterschriftenverfahrens

Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern - QSKH-RL) zuletzt geändert am 21.10.2010, Inkrafttreten am 01.01.2011, sieht vor, dass die auf der Bundesebene beschlossenen Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 137 Abs. 1 SGB V über einen Zuschlag auf die Vergütung für jeden abgerechneten vollstationären Fall finanziert werden. »






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