Qualitätssicherung, KTQ
G-BA-Beschluss vom 15.12.2011 und Nicht-Beanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit, verbunden mit einer Auflage und zwei Hinweisen und G-BA-Änderungsbeschluss vom 16.08. und Nicht-Beanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit
MehrDas AQUA Institut hat die Informationen zur Erprobung des XML-Exports für die externe stationäre Qualitätssicherung auf seiner Homepage aktualisiert.
MehrDer G-BA hat am 18.10.2012 beschlossen, die Bundesauswertung 2012 für den Leistungsbereich Pflege: Dekubitusprophylaxe auf den Internetseiten der Institution nach § 137 a SGB V (AQUA-Institut www.sqg.de) freizugeben (Anlage).
MehrDas AQUA Institut hat Informationen zur Erprobung des XML-Exports für die externe stationäre Qualitätssicherung auf seiner Homepage eingestellt. Die Datenannahmestellen wurden von AQUA gebeten, die Einrichtung einer Testinstanz für die Erprobung zu prüfen.
MehrIm "Fall des Monats" Juni 2012 des Krankenhaus CIRS Netzes Deutschland (www.kh-cirs.de) geht es um die sichere Lagerung von Sauerstoffflaschen; im "Fall des Monats" August 2012 findet das benachrichtigte Notfallteam einen nicht-alltäglichen Einsatzort nicht sofort und der "Fall des Monats” September 2012 erläutert die Kommunikation bei der Behandlung von Patienten mit seltenen Erkrankungen.
MehrIn der Plenumssitzung am 20.09.2012 wurde der Entwurf des Methodenpapiers in der Version 3.0 als Arbeitsgrundlage zur Kenntnis genommen, die Institution nach § 137a SGB V jedoch aufgefordert, bis zum 15.11.2012 kurzfristig Nachbesserungen vorzunehmen. Zur endgültigen Abnahme wird das überarbeitete Methodenpapier dem Plenum am 17.01.2013 nochmals vorgelegt.
MehrDas Bundesministerium für Gesundheit hat über die Nichtbeanstandung des Beschlusses zur QSKH-RL (Leistungsbereiche 2013) informiert. Die Nichtbeanstandung wurde mit Auflagen verbunden.
MehrDer Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 19.08.2012 die Überarbeitung der QBAA-RL in der dem Plenum vorgelegten Form beschlossen. Neben kleineren redaktionellen Anpassungen wurden insbesondere die Regelungen zur Verfügbarkeit des notwendigen ärztlichen und nichtärztlichen Personals verändert.
MehrDer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.08.2012 Änderungen der QSKH-RL beschlossen, die am 01.01.2013 in Kraft treten.
MehrDas Bundeskabinett hat am 22.08.2012 den vom BMG vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz - KFRG) verabschiedet. Der Kabinettsentwurf weist bezüglich der Regelungen zur klinischen Krebsregistrierung im Vergleich zum Referentenentwurf keine gravierenden inhaltlichen Änderungen auf. Lediglich die landesrechtlichen Regelungsnotwendigkeiten und -kompetenzen werden deutlicher herausgestellt. Der Gesetzentwurf beziffert nunmehr auch die Ausgaben sowie den Erfüllungsaufwand. Durch die neuen Finanzierungsregelungen für Klinische Krebsregister wird der Betrieb klinischer Krebsregister von einer möglichen Finanzierung gemäß §17b Abs. 1 Satz 4 KGH als besondere Aufgabe von Schwerpunkten und Zentren zukünftig (ab 2016) ausgenommen. Die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats ist dem Gesetzentwurf beigefügt.
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