Qualitätssicherung, KTQ
01. Juni 2012Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) hier: Fristverlängerung für die Übermittlung der Follow Up Daten (Sonderexport der Leistungsbereiche gemäß Anlage 2 der QSKH-RL)
Das AQUA-Institut hat sich bereit erklärt, die Frist für den Sonderexport der Daten aus den Follow-Up Leistungsbereichen (gemäß Anlage 2 QSKH RL) auf den 18. Juni 2012 zu verlängern.
Das AQUA-Institut informiert in einem Merkblatt über die Fristverlängerung für den Daten-Sonderexport der Follow-Up Leistungsbereiche gemäß Anlage 2 der QSKH-RL auf den 18. Juni 2012.
Die Fristverlängerung wurde am 30.05.2012 kurzfristig in gemeinsamer Abstimmung mit dem AQUA-Institut im Rahmen der zuständigen G-BA-Arbeitsgruppe beschlossen.
Das Merkblatt ist auch auf der Homepage des AQUA-Instituts abrufbar unter (http://www.sqg.de/entwicklung/technische_entwicklung/stationaere_qs/follow-up-uebersicht.html).