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Mindestmengen in der Versorgung von Früh- und Neugeborenen - Aussetzungsbeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Der G-BA setzt den Vollzug seines am 17.06.2010 erfolgten Beschlusses zur Erhöhung der Mindestmenge für Krankenhäuser mit Perinatalzentrum der Versorgungsstufe "Level 1" von 14 auf 30 Frühgeborene mit Geburtsgewicht < 1250g pro Jahr weiterhin aus. Die Aussetzung gilt ab dem 01.02.2012 bis zu einer erneuten Entscheidung des G-BA für diesen Indikationsbereich nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts. Damit gelten bis dahin die Mindestmengen 14 für "Level 1" und Null für "Level 2" für alle betroffenen Krankenhäuser wie bisher weiter.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat den Klagen gegen den o.g. Beschluss des G-BA zu Mindestmengen für Perinatalzentren der Versorgungsstufe „Level 1“ im Hauptsacheverfahren am 21.12.2011 stattgegeben. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Mündlich wurde die Entscheidung im Wesentlichen mit dem fehlenden Nachweis der Abhängigkeit von Versorgungsmenge und –qualität „im besonderen Maße“ begründet. Die fehlende Planbarkeit wurde nachrangig thematisiert. Der unabhängige Vorsitzende des G-BA hat gegen die Entscheidung Revision eingelegt, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Der vorläufige Rechtsschutz, der den klagenden Kliniken im Januar 2011 zugesprochen wurde, gilt damit für diese fort. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Regelung in Deutschland hat der G-BA in seiner Sitzung am 19.01.2012 beschlossen, seinen Beschluss zur Erhöhung der Mindestmenge für Perinatalzentren Level 1 von 14 auf 30 Fälle/Jahr weiterhin auszusetzen. Die Aussetzung gilt ab dem 01.02.2012 bis zu einer neuen Mindestmengen-Entscheidung im G-BA, eine solche Entscheidung soll erst nach dem Abschluss des Revisionsverfahrens vor dem Bundessozialgericht getroffen werden. Bis dahin gilt für Perinatalzentren Level 1 die Mindestmenge von 14 Fällen/Jahr fort, für Perinatalzentren Level 2 gibt es weiterhin keine Mindestmenge.













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