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23. Januar 2012
Das Bundesministerium für Gesundheit hatte zum G-BA Beschluss vom 20.10.2011 bezüglich Änderung der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern um Erläuterung gebeten.
Diese bezog sich auf einige Änderungen im Richtlinientext und zur Anlage 2 der Richtlinie. Beigefügt geben wir Ihnen das Antwortschreiben des G-BA zur Kenntnis, das in Abstimmung mit den Bänkesprechern und der Patientenvertretung erstellt wurde.
Das Antwortschreiben ist unter http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/18/#1403/ als ergänzende Stellungnahme des G-BA eingestellt.
Die Beanstandungsfrist des BMG zum G-BA Beschluss vom 20.10.2011 endet nach jetzigem Stand am 13.02.2012.
Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) hier: G-BA Beschluss vom 20.10.2011
Das Bundesministerium für Gesundheit hatte zum G-BA Beschluss vom 20.10.2011 (Änderung der QSKH-RL) um Erläuterung gebeten. Der G-BA hat in Abstimmung mit den Bänkesprechern ein Antwortschreiben erstellt. Die Beanstandungsfrist endet nach jetzigem Stand am 13.02.2012.
Das Bundesministerium für Gesundheit hatte zum G-BA Beschluss vom 20.10.2011 bezüglich Änderung der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern um Erläuterung gebeten.
Diese bezog sich auf einige Änderungen im Richtlinientext und zur Anlage 2 der Richtlinie. Beigefügt geben wir Ihnen das Antwortschreiben des G-BA zur Kenntnis, das in Abstimmung mit den Bänkesprechern und der Patientenvertretung erstellt wurde.
Das Antwortschreiben ist unter http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/18/#1403/ als ergänzende Stellungnahme des G-BA eingestellt.
Die Beanstandungsfrist des BMG zum G-BA Beschluss vom 20.10.2011 endet nach jetzigem Stand am 13.02.2012.
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012 Impressum
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