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21. Dezember 2011
Die G-BA Geschäftsstelle hat darüber informiert, dass das Bundesministerium für Gesundheit zum G-BA Beschluss vom 20.10.2011 bezüglich Änderung der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern um Erläuterung gebeten hat.
Diese bezieht sich auf einige Änderungen im Richtlinientext und zur Anlage 2. Der G-BA erstellt derzeit das Antwortschreiben in Abstimmung mit den Trägern. Bis zum Eingang des G-BA Antwortschreibens beim BMG ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 3 SGB V der Lauf der Beanstandungsfrist unterbrochen.
Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL), hier: G-BA Beschluss vom 20.10.2011
Das Bundesministerium für Gesundheit hat zum G-BA Beschluss vom 20.10.2011 (Änderung der QSKH-RL) um Erläuterung gebeten. Bis zum Eingang des G-BA Antwortschreibens beim BMG ist die Beanstandungsfrist unterbrochen.
Die G-BA Geschäftsstelle hat darüber informiert, dass das Bundesministerium für Gesundheit zum G-BA Beschluss vom 20.10.2011 bezüglich Änderung der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern um Erläuterung gebeten hat.
Diese bezieht sich auf einige Änderungen im Richtlinientext und zur Anlage 2. Der G-BA erstellt derzeit das Antwortschreiben in Abstimmung mit den Trägern. Bis zum Eingang des G-BA Antwortschreibens beim BMG ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 3 SGB V der Lauf der Beanstandungsfrist unterbrochen.
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