DKG e.V.



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31. Januar 2011

Gemeinsame Vereinbarung der DKG, des GKV-Spitzenverbandes und der PKV über die Zuschläge zur externen stationären Qualitätssicherung für das Jahr 2011 - Abschluss des Unterschriftenverfahrens

Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern - QSKH-RL) zuletzt geändert am 21.10.2010, Inkrafttreten am 01.01.2011, sieht vor, dass die auf der Bundesebene beschlossenen Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 137 Abs. 1 SGB V über einen Zuschlag auf die Vergütung für jeden abgerechneten vollstationären Fall finanziert werden.

In § 21 (Qualitätssicherungszuschläge) der Richtlinie ist festgelegt, dass die nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) und nach der Bundespflegesatzverordnung (BPfIV) zuständigen Vertragsparteien die Höhe des Zuschlagsanteils Krankenhaus vereinbaren und in geeigneter Weise veröffentlichen. Wir hatten vorab bereits über die Höhe der ab 01.01.2011 geltenden QS-Zuschläge informiert. Nunmehr ist auch das Unterschriftenverfahren abgeschlossen (Anlage).

Die Qualitätssicherungszuschläge bestehen im Jahr 2011 aus den Komponenten

• Dokumentationsaufwand Krankenhaus 0,59 €,
• Zuschlagsanteil Land (je Land individuell zu vereinbaren).





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